Alto contrasto
Kräutern werden in Südtirol von jeher gesundheitsbezogene Wirkungen nachgesagt. Andererseits sind derartigen Aussagen in der Werbung Grenzen gesetzt. Experten des italienischen Gesundheitsministeriums und der Südtiroler Landesverwaltung referieren über die aktuelle Rechtslage.
Bei „Nahrungsergänzungsmitteln auf Kräuterbasis“ (engl. „Botanicals“) darf im Gegensatz zu Kräutermischungen auf physiologische Wirkungen wie z.B. „Contrasto dei disturbi del ciclo mestruale” hingewiesen werden. Es handelt sich bei ersteren um dosierte Kapseln oder Pulver, die im Gegensatz zu Lebensmitteln, nur für die Ergänzung der Ernährung mit einzelnen Nährstoffen oder Substanzen gedacht sind.
Die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kräuterbasis ist mit einem erhöhten bürokratischem Aufwand verbunden. Andererseits eröffnen sich für die Berglandwirtschaft Märkte, die den traditionellem Gesundheitsanspruch der Kräuter entgegenkommen.
am 14.09.2018 von 9 bis 12 Uhr
in der Handelskammer Bozen
Die Veranstaltung findet in deutscher und italienischer Sprache statt. Es wird eine Simultan-Übersetzung angeboten.
Kontakt
Etikettierungsdienst
Tel. 0471 945 698
etikettierung@handelskammer.bz.it
