Handelskammer Bozen
Neue Regelung des außergerichtlichen Ausgleichs

Neue Regelung des außergerichtlichen Ausgleichs

Hilfestellung der Handelskammer Bozen

Data: 
Mittwoch, 29. Juni 2022
Uhrzeit: 

Seit dem 15. November 2021 können Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, welche eine Insolvenz wahrscheinlich macht, einen Antrag auf einen außergerichtlichen Ausgleich stellen. Ziel des außergerichtlichen Ausgleiches ist es, eine Schuldenregulierung unter Einbeziehung aller Gläubiger/innen ohne Einschaltung der Gerichte herbeizuführen.

Die Handelskammer Bozen bietet nach Terminvereinbarung eine kostenlose und persönliche Erstberatung zum außergerichtlichen Ausgleich an. An diesem Informationsgespräch nehmen der/die Unternehmer/in in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, deren Berater/in und ein/e von der Handelskammer benannte/r Experte/in teil. Nach dem Gespräch kann das Unternehmen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile sowie der Kosten entscheiden, ob es das Verfahren eröffnen will.

Sollte das der Fall sein, müssen eine Reihe von Unterlagen auf die Plattform www.composizionenegoziata.camcom.it hochgeladen und von dieser an die zuständige Handelskammer zugewiesen werden. Die notwendigen Unterlagen stehen dem Unternehmen teilweise zur Verfügung, wie beispielsweise Bilanzen oder das Verzeichnis der Gläubiger/innen. Teilweise müssen sie aber auch von öffentlichen Einrichtungen eingeholt werden, wie zum Beispiel die Bescheinigungen für Steuerschulden oder Sozialversicherungsschulden, die oft erst nach einer gewissen Zeit erhältlich sind.

Wenn Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens besteht und es sich um ein Kleinunternehmen handelt, ernennt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen eine/n Expert/in, welche/r dem Unternehmen zur Seite steht und die Funktion eines unabhängigen Sachverständigen innehat. Sollte es sich beim zu sanierenden Betrieb nicht um ein Kleinunternehmen handeln, erfolgt die Ernennung der Expertin bzw. des Experten durch eine dreiköpfige Kommission.

Die Aufgabe der Sachverständigen besteht darin, die Verhandlungen zwischen den Unternehmer/innen, den Gläubiger/innen und allen anderen Beteiligten zu erleichtern, um eine Lösung zur Überwindung der Unternehmenskrise zu finden. Dazu gehört auch die Übertragung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen. Der Auftrag dauert 180 Tage, die gegebenenfalls verlängert werden können und endet mit einem Abschlussbericht, der auf die Plattform hochgeladen wird.

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann nach den Verhandlungen mit einem Umstrukturierungsplan oder mit einer Umschuldungsvereinbarung die unternehmerische Tätigkeit weiterführen. Es kann aber auch ein Liquidationsverfahren bei Gericht beantragt werden, mit welchem das wirtschaftlich schwache Unternehmen den Markt verlässt.

„Die Handelskammer Bozen steht den in Krise geratenen Südtiroler Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Die neue Regelung des außergerichtlichen Ausgleichs und die über das System der Handelskammer eingerichtete Plattform sind dabei nützliche Instrumente, um eine finanzielle Schieflage zu überwinden“, informiert Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Ingrid Moresco, Dagmar Kafmann und Ivo Morelato, Tel. 0471 945 562, E-Mail: adr@handelskammer.bz.it.

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