Außerschulische Praktika
Das Ministerium für Arbeit hat angekündigt, innerhalb Juni 2022 neue Leitlinien für außerschulische Praktika herauszugeben, um deren missbräuchliche Verwendung zu verhindern und die Praktikumsvergabe auf diejenigen zu reduzieren, die tatsächlich eine Ausbildung benötigen. Eine solche Maßnahme, auch wenn sie im Grunde gerecht sein mag, würde sowohl Praktikant/innen benachteiligen, die keine Gelegenheit zum Knüpfen von Kontakten hätten, als auch Unternehmen, denen der direkte Kontakt zu potenziellen Arbeitnehmer/innen verwehrt werden würde. Die Handelskammer Bozen unterstreicht die Bedeutung von Praktika als Brücke zwischen der Schul- und Arbeitswelt.
Ein Praktikum dient als Orientierungshilfe und bietet die Möglichkeit, praktische Erfahrung in einem öffentlichen oder privaten Unternehmen zu sammeln mit dem Ziel, jungen Menschen den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. Es gibt zwei verschiedene Arten von Praktika: jene die vom Lehrplan vorgesehen und Teil einer Ausbildung sind und von Universitäten, Schulen und Ausbildungseinrichtungen gefördert werden, und außerschulische Praktika, die den Einstieg in den Berufsalltag im Anschluss an einen Bildungsweg erleichtern sollen. Beide Arten fördern die Eingliederung in die Arbeitswelt und dienen als Orientierung für die zukünftigen Mitarbeiter/innen.
Das Ministerium für Arbeit hat Maßnahmen in das Haushaltsgesetz 2022 aufgenommen, die das Phänomen der missbräuchlichen Verwendung von außerschulischen Praktika durch Unternehmen eindämmen sollen. Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, haben einige Unternehmen die Praktika wiederholt unrechtmäßig eingesetzt. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass die Regierung, die Regionen und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes eine Vereinbarung über die Festlegung von Leitlinien zur Regelung von außerschulischen Praktika treffen.
„Die Handelskammer Bozen wird sich im Rahmen ihrer Kompetenzen dafür einsetzen, dass Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen nicht benachteiligt werden. Es ist bedauerlich, dass alle Unternehmen wegen des Fehlverhaltens einiger weniger bestraft werden sollen", sagt Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.