Chamber of Commerce of Bolzano
Irreführenden Geschäftspraktiken

Achtung vor irreführenden Geschäftspraktiken

Handelskammer erteilt keine Aufträge für das Inkasso an Privatfirmen

Data: 
Thursday, 08 October 2020
Ora: 
10:00

Die Handelskammer Bozen informiert die Südtiroler Unternehmen, dass sie keine Aufträge für das Inkasso von Rechnungen an Privatfirmen erteilt. Es handelt sich dabei um eine irreführende Geschäftspraktik. Vorsicht ist zudem bei Ansuchen geboten, bei denen rückwirkend europäische Beiträge in Aussicht gestellt werden sowie bei vermeintlichen E-Mails vom INPS-NISF.

Nachdem sich mehrere Unternehmen aus Südtirol mit den sich im Umlauf befindlichen Erlagscheinen an die Handelskammer Bozen gewandt haben, auf welchen die Anmerkung „INCARICATA ALL’INCASSO PER GLI ISCRITTI ALLA C.C.I.A.A. DI BOLZANO“ abgedruckt ist, entstand der Eindruck, dass bei der Handelskammer Rechnungen bezahlt werden müssen - dem ist aber nicht so.

Dies ist ein klarer Fall einer irreführenden Geschäftspraktik, die zur Anzeige gebracht werden sollte.

Ein weiterer Fall, der momentan die Südtiroler Wirtschaftstreibenden beschäftigt, steht im Zusammenhang mit einer italienischen Dienstleistungsfirma. Diese verspricht den Unternehmen, europäische Beiträge auf Investitionen „a fondo perduto“ zu erhalten, für welche auch rückwirkend noch ein Ansuchen gestellt werden kann. Zudem müssen die Beiträge anscheinend auch nicht zurückbezahlt werden.

Mit Verweis auf das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 22 vom 5. Februar 2018 könne dabei um den Beitrag angesucht werden, da der diesbezügliche, italienische Geldtopf noch nicht ausgeschöpft sei. Im Vorfeld müsse aber eine Einschreibegebühr von 995 Euro entrichtet werden.

Auch hier mahnt die Handelskammer Bozen zu größtmöglicher Vorsicht. Generell sollte bei derartigen, zweifelhaften Vorgängen immer die vollständige Dokumentation samt Kleingedrucktem gelesen werden.

Aufpassen heißt es des Weiteren bei einer vermeintlichen E-Mail des INPS-NISF, bei der die Empfänger/innen aufgefordert werden, eine Excel-Anlage zu öffnen - dies sollte auf alle Fälle vermieden werden.

Betroffene Unternehmer/innen haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Meldung kann entweder online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen.

Die Handelskammer Bozen setzt sich dafür ein, dass die unternehmerischen Tätigkeiten nach korrekten sowie gerechten Marktregeln abgewickelt werden können und veröffentlicht auf ihrer Website unter dem Menüpunkt „Marktregelung“ laufend die aktuellsten Informationen zu irreführenden Geschäftspraktiken.

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Thomas Wenter, Tel. 0471 945 605, E-Mail: thomas.wenter@handelskammer.bz.it.

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