Falsche Online-Bewertungen

Seit dem 7. April 2026 gelten gesetzliche Regelungen, die gezielt gegen gefälschte Online-Bewertungen vorgehen. Diese neuen Vorschriften betreffen grundsätzlich für alle Wirtschaftszweige, legen jedoch einen besonderen Fokus auf Produkte und Dienstleistungen im Bereich Gastronomie und Tourismus, um die Authentizität und Vertrauenswürdigkeit von Online-Bewertungen zu gewährleisten.

Zulässige Online-Bewertungen

Damit eine Online-Bewertung als gültig angesehen wird, muss sie innerhalb von 30 Tagen nach der tatsächlichen Nutzung durch die Person abgegeben werden, die das Produkt oder die Dienstleistung in Anspruch genommen hat. Zudem muss die Bewertung zum Produkt oder zur Dienstleistung passen und darf nicht durch Rabatte, Vorteile oder andere Vergünstigungen seitens des anbietenden Unternehmens oder dessen Vermittler/innen beeinflusst worden sein. Eine Bewertung wird als authentisch eingestuft, wenn Belege für die Ausstellung von Steuerunterlagen vorliegen.

Nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Veröffentlichungsdatum verliert eine Online-Bewertung ihre Gültigkeit, da sie als veraltet gilt und nicht mehr den aktuellen Stand widerspiegelt.

Verbot des Handels mit Online-Bewertungen

Der Erwerb oder die Weitergabe von Online-Bewertungen, Likes oder Interaktionen – unabhängig davon, ob dies zwischen Unternehmen oder Vermittler/innen erfolgt – ist ausnahmslos verboten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot kann die Marktaufsichtsbehörde AGCM Ermittlungen aufnehmen und Sanktionen verhängen.

Meldung von falschen Online-Bewertungen

Die gesetzliche Vertretung eines Unternehmens oder beauftragte Personen haben das Recht, Bewertungen zu melden und löschen zu lassen, sofern diese nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus können Verbände, die Unternehmen im Gastgewerbe oder Einrichtungen der Tourismusbranche vertreten, die Anerkennung als vertrauenswürdige Meldestelle beantragen.

Betroffene Unternehmen oder deren Vertretung können eine formelle und elektronische Meldung an die Hosting-Plattform (z. B. TripAdvisor, Amazon, Google) senden und die Entfernung einer gefälschten Bewertung verlangen. Nach Erhalt der detaillierten Mitteilung muss die Plattform unverzüglich handeln, um den Inhalt zu entfernen, andernfalls drohen zivil- oder verwaltungsrechtliche Haftungen.

Leitfaden der Marktaufsichtsbehörde

Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen, hat die Marktaufsichtsbehörde einen Leitfaden veröffentlicht, der die wesentlichen Anforderungen und Abläufe erläutert.

Rechtsvorschriften

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