Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Register

Inhaber von Identifikationsmarken

Die Handelskammern führen das Register jener Betriebe, an welche Identifikationsmarken zugewiesen wurden und in welches sich folgende Firmen eintragen müssen (Artikel 14, gesetzesvertretendes Dekret 251/99):

  • Firmen, welche Platin, Palladium, Gold und Silber in Blöcken, Barren, in gewalzter und profilierter Form und in Form von Halbfertigprodukten verkaufen
  • Firmen, welche Gegenstände aus oben aufgeführten Edelmetallen herstellen oder importieren.

Das Register der Goldschmiede ist öffentlich.

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