Gravitationszonen und Anzahl Eichwerte

  1. Die Norm über die Benutzung in unterschiedlichen Gravitationszonen Italiens, Dekret des Ministers 19. Mai 1999, Nr. 1326557, wendet man ausschließlich auf nichtselbsttätige Waagen an, dessen Messergebnisse der Erdanziehungskraft unterliegen. Es sind dies Waagen, die die aufgebrachte Masse mit der Erdanziehungskraft anstatt mit einer Vergleichsmasse, zum Beispiel einem Gewicht, vergleichen.
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    Nicht der Erdanziehungskraft unterliegt hingegen der Vergleich von zwei Massen untereinander, wie zum Beispiel bei einer gleichschenkligen Waage. Diese vergleicht eine Masse auf einem Teller mit der anderen Masse auf dem anderen Teller der Waage.
  2. Nicht selbsttätige Waagen, dessen Ergebnis von der Erdanziehungskraft beeinflusst wird und die den Genauigkeitsklassen , und angehören, müssen eine kodierte Bezeichnung der Benutzungszone tragen. Diese muss mit einer der folgenden Methodologien erfolgen (Art. 4 des Dekretes des Ministers 19. Mai 1999, Nr. 1326557):
    • mittels Aufschrift auf eigenem gesichertem Schildchen, auch selbstklebend und selbstzerstörend;
    • mittels Aufschrift auf einem Dokument, das das Messgerät begleitet und dem Kontrollpersonal des Eichamtes zur Verfügung steht;
    • mittels Anzeige auf der Anzeigevorrichtung des Messgerätes, dauerhaft oder aufrufbar durch eine im Handbuch beschriebene Vorgangsweise und das dem Kontrollpersonal des Eichamtes zur Verfügung steht.
  3. Die kodierte Bezeichnung der Benutzungszone der Messgeräte kann aus einer der folgenden 3 Angaben bestehen (Anlage 1 und 2 des Dekretes des Ministers 19. Mai 1999, Nr. 1326557):
    • Angabe der Orte (Region, Provinz, Gemeinde, Fraktion), dessen Verwaltungsgrenzen sich vollständig innerhalb der angegebenen kodifizierten geografischen Benutzungszone befinden (Anlage I, Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3)
    • Bezugswert gR der Benutzungszone, zusammen mit den oberen und unteren Grenzen der Fallbeschleunigungswerte für diese Zone (Anlage II)
    • Grenzwerte der Längengrade und der Höhe nach den Kodierungsvorgaben der Anlage II
  4. Für eine Verwendung der Waage in mehreren Benutzungszonen bietet sich eine der folgenden Lösungen an:
    • Verwenden einer Waage mit internem Referenzgewicht und automatischer Justiervorrichtung, die beim Einschalten der Waage automatisch den Justiervorgang startet. In diesem Falle kann diese Waage an jedem Ort verwendet werden;
    • Verwenden einer Waage einer geringeren Genauigkeitsklasse. Anstatt zum Beispiel eine Waage der Genauigkeitsklasse zu verwenden, könnte man eine Waage der Genauigkeitsklasse verwenden. Damit hätte man mit demselben Eichwert e = 5 g durch die geringere Anzahl der maximal möglichen Eichwerte n = 1.000 zwar eine geringere Tragkraft von 5.000 g ( 5 g x 1.000 Eichwerte = 5.000 g) anstatt einer Tragkraft von 30.000 g bei möglichen Eichwerten von z.B. n = 6.000.  In diesem Falle kann die Waage im gesamten Staatsgebiet verwendet werden anstatt nur in einer Provinz;
    • Die Waage bei jedem Wechsel der Benutzungszone einer Justierung und Nacheichung seitens einer Eichstelle zu unterziehen.
  5. Es ist verboten, eine Waage außerhalb der von der kodierten Bezeichnung definierten Benutzungszone zu verwenden (Verwaltungsstrafe von 500,00 € bis 1.500,00 € pro Messgerät).

 

Tabelle 1 - Übereinstimmung zwischen Fallbeschleunigungszonen, kodierter Bezeichnung, zugehöriger Fallbeschleunigung (g) und metrologischen Eigenschaften
BenutzungszoneKodierte BezeichnungFallbeschleunigung (g) in m/s²

Anzahl Eichwerte (n) max.

Anzahl Eichwerte (n) max.

Anzahl Eichwerte (n) max.

Anzahl Eichwerte (n) max.

Gesamtes StaatsgebietITALIA9,80149-3003001.000
A (*)ZONA A9,80655-1.0003.000-
BZONA B9,80237-1.0003.000-
CZONA C9,80129-1.0003.000-
Sizilien 2SICILIA 29,79819-1.0003.000-
Provinz (**)Name der Provinz(g) Hauptstadt (siehe Tabelle 3 des D.M. 1326557/1999)-2.0006.000-
VerwendungsortName der GemeindeJustierung am Verwendungsortjede100.00010.000-

 

 

(*) Für die Regione Aosta wird die Justierung der Waagen bis zu 1.000 Eichwerten der Genauigkeitsklasse II und 3.000 Eichwerten der Genauigkeitsklasse III in Bezug auf die Fallbeschleunigung (g) des Hauptortes Aosta durchgeführt (siehe Tabelle 3 des D.M. 1326557/1999).

(**) Ohne die Provinzen Aosta und Catania. Die in diesen Provinzen installierten Waagen werden mit der Fallbeschleunigung des Verwendungsortes justiert.

 

Tabelle 2 - Territorialer Zusammenhang der Zone A, B, C und Sizilien 2
ZONE AZONE BZONE CSIZILIEN 2
Emilia Romagna
Friaul Julisch Venetien
Ligurien
Lombardei
Marken
Piemont
Toskana
Trentino Südtirol
Umbrien
Venetien
Abruzzen
Kampanien
Lazium
Molise
Apulien
Basilicata
Kalabrien
Sardinien
Sizilien 1 (Messina, Palermo, Trapani)
Agrigent
Caltanisetta
Catania
Enna
Ragusa
Syrakus

 

Tabelle 3 - Fallbeschleunigungswerte (g) der Provinzen
HAUPTORTFall-beschleunig. (m/s2)HAUPTORTFall-beschleunig. (m/s2)HAUPTORTFall-beschleunig. (m/s2)
Agrigent9,79823Genua9,80559Potenza9,79970
Alessandria9,80496Görz9,80636Prato9,80484
Ancona9,80402Grosseto9,80425Ragusa9,79769
Aosta9,80375Imperia9,80508Ravenna9,80440
Arezzo9,80389Isernia9,80161Reggio Calabria9,80063
Ascoli Piceno9,80317Aquila9,80129Reggio Emilia9,80414
Asti9,80471La Spezia9,80552Rieti9,80264
Avellino9,80175Latina9,80330Rimini9,80439
Bari9,80324Lecce9,80247Rom9,80352
Belluno9,80562Lecco9,80519Rovigo9,80605
Benevent9,80247Livorno9,80516Salerno9,80269
Bergamo9,80471Lodi9,80491Sassari9,80184
Biella9,80437Lucca9,80516Savona9,80559
Bologna9,80419Macerata9,80318Siena9,80380
Bozen9,80548Mantua9,80520Syrakus9,80034
Brescia9,80456Massa9,80508Sondrio9,80534
Brindisi9,80270Matera9,80072Taranto9,80231
Cagliari9,80096Messina9,80082Teramo9,80269
Caltanissetta9,79676Mailand9,80505Terni9,80359
Campobasso9,80092Modena9,80416Turin9,80577
Caserta9,80040Neapel9,80296Trapani9,80052
Catania9,80040Novara9,80471Trient9,80596
Catanzaro9,80002Nuoro9,80027Treviso9,80631
Chieti9,80237Oristano9,80172Triest9,80653
Como9,80516Padua9,80652Udine9,80609
Cosenza9,80120Palermo9,80054Varese9,80451
Cremona9,80511Parma9,80427Venedig9,80631
Crotone9,80084Pavia9,80481Verbania9,80544
Cuneo9,80264Perugia9,80314Vercelli9,80465
Enna9,79571Pesaro9,80439Verona9,80644
Ferrara9,80447Pescara9,80326Vibo Valentia9,79916
Florenz9,80483Piacenza9,80459Vicenza9,80643
Foggia9,80267Pisa9,80513Viterbo9,80294
Forlì9,80435Pistoia9,80500  
Frosinone9,80246Pordenone9,80629  

Interessante Links bezüglich Gravitationszonenberechnung:

Berechnung der Fallbeschleunigungswerte nach Breitengrad und Höhe (PTB - Physikalisch technische Bundesanstalt, Deutschland)

Welmec Gravitationszonenrechner

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