Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Eintragung der Wechselbehälter in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe

Der Beschluss des Nationalen Komitees Nr. 3 vom 24. Juni 2020 (in Kraft ab 2. Februar 2021) führt die Eintragungspflicht der Wechselbehälter in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ein.

Die zum 2. Februar 2021 gültigen Eintragungen im Verzeichnis, müssen innerhalb 29. Juni 2022 anlässlich von Änderungen der Eintragung, die nach dem 1. Februar 2022 vorgenommen werden, aktualisiert werden.

 

Für Wechselbehälter muss in der Bescheinigung des technischen Verantwortlichen eine der folgenden Arten angegeben werden: Container, Wechselbehälter, Tanks, Presscontainer, Behälter und Ladeflächen. Für jede Art von Wechselbehälter müssen die EAK-Kennziffern, die zugeordnet werden können, angegeben werden. Das Unternehmen kann Wechselbehälter derselben Art, die in der Bescheinigung über die Eignung der Fahrzeuge angeführt sind, verwenden.

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 693