Das Ein- und Ausgangsregister für Abfälle

Das Ein -und Ausgangsregister ist das Instrument, mit dem die Informationen über die Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen erfasst werden. Es ermöglicht die chronologische Dokumentation der Abfallbewegungen und gewährleistet deren Rückverfolgbarkeit über die Zeit. Durch die Eintragungen der Ein- und Ausgänge kann der Weg der Abfälle nachvollzogen und die ordnungsgemäße Erfüllung der umweltrechtlichen Verpflichtungen nachgewiesen werden.

Die Pflicht zur Führung des Registers ist in Artikel 190 des GvD Nr. 152/2006 geregelt.

Was ändert sich mit RENTRI?

Mit der Einführung des RENTRI haben sich die Modalitäten der Registerführung und der Übermittlung der entsprechenden Daten geändert. Unverändert bleiben hingegen die gesetzlich festgelegten Kriterien zur Bestimmung der verpflichteten und befreiten Subjekte, die Fristen für die Registrierung der Bewegungen und Aufbewahrung, die für bestimmte Betreiber vorgesehenen vereinfachten Modalitäten sowie die Möglichkeit für Berufs- und Wirtschaftsverbände, das Register im Auftrag ihrer Mitglieder zu führen.

Wer muss das Register führen und wer kann alternative Modalitäten der Registerführung in Anspruch nehmen?

Die Pflicht zur Führung des Registers hängt von der ausgeübten Tätigkeit sowie von der Art der erzeugten oder bewirtschafteten Abfälle ab. Auf der entsprechenden Informationsseite können Sie überprüfen, wer zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters verpflichtet ist und wer von besonderen Ausnahmen oder vereinfachten Modalitäten profitieren kann:

Die Führung des Registers in digitaler Form

Das chronologische Ein- und Ausgangsregister wird in digitaler Form geführt. Die verpflichteten Subjekte nehmen die Registrierungen vor und verwalten das Register gemäß den Vorgaben des RENTRI und der geltenden Rechtsvorschriften.

Weitere Informationen zur Führung des digitalen Registers finden Sie auf der entsprechenden Seite:

Die Übermittlung der Daten an RENTRI

Die Führung des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters umfasst auch die Verpflichtung, die im Register erfassten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an RENTRI zu übermitteln.

Weitere Informationen zur Datenübermittlung finden Sie auf der entsprechenden Seite:

Die Gesetzmäßige Aufbewahrung des Registers

Die chronologischen Ein- und Ausgangsregister, die in digitaler Form geführt werden, müssen nach den Vorschriften für die Aufbewahrung elektronischer Dokumente aufbewahrt werden.

Weitere Informationen zu den Aspekten der digitalen Archivierung und zu den geltenden Aufbewahrungsfristen finden Sie auf der entsprechenden Seite:

Die Führung des Registers in Papierform

Mit dem Inkrafttreten des RENTRI wurde das chronologische Ein- und Ausgangsregister in Papierform schrittweise durch die neuen gesetzlich vorgesehenen digitalen Führungsmodalitäten ersetzt.

 

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Umweltschutz
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