Alto contrasto
Das chronologische Ein- und Ausgangsregister wird ausschließlich in digitaler Form geführt und durch die Zuweisung eines eindeutigen Codes über den digitalen Vidimationsdienst der Handelskammern, der über RENTRI zugänglich ist, digital vidimiert.
Die Betreiber können das Register in digitaler Form auf zwei Arten führen:
Die Führung des Registers muss gemäß den Anleitungen erfolgen, die mit dem Direktorialdekret Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 genehmigt und mit dem Direktorialdekret Nr. 210 vom 31. Juli 2026 aktualisiert wurden. Diese legen die Modalitäten für die Registrierung der Ein-und Ausgänge sowie die im chronologischen Register anzuführenden Informationen fest.
Die Fristen für die Registrierungen im chronologischen Ein- und Ausgangsregister sind in Artikel 190 des GvD Nr. 152/2006 festgelegt:
Zur Unterstützung der Betreiber bei der Nutzung des digitalen chronologischen Ein- und Ausgangsregisters stellt RENTRI Leitfäden, Video-Tutorials, technische Dokumentation und Schulungsmaterialien zur Verfügung.
Es wird insbesondere empfohlen, folgende Links zu konsultieren: