Das digitale Ein- und Ausgangsregister der Abfälle

Das chronologische Ein- und Ausgangsregister wird von den im RENTRI eingetragenen Betreibern gemäß den von RENTRI vorgesehenen Modalitäten in digitaler Form geführt. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Regelungen zur digitalen Vidimation und Führung des Registers erläutert.

Wie erfolgt die Vidimation und Führung des Registers in digitaler Form?

Das chronologische Ein- und Ausgangsregister wird ausschließlich in digitaler Form geführt und durch die Zuweisung eines eindeutigen Codes über den digitalen Vidimationsdienst der Handelskammern, der über RENTRI zugänglich ist, digital vidimiert.

Die Betreiber können das Register in digitaler Form auf zwei Arten führen:

  1. Durch die Nutzung eigener Verwaltungssysteme, sofern diese den technischen Spezifikationen und operativen Modalitäten entsprechen, die mit Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 link genehmigt und auf der Internetseite des RENTRI veröffentlicht wurden.
  2. Durch die Nutzung der vom RENTRI bereitgestellten Hilfsdienste, die für Betreiber bestimmt sind, die über kein eigenes Verwaltungssystem verfügen. 

Die Führung des Registers muss gemäß den Anleitungen erfolgen, die mit dem Direktorialdekret Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 genehmigt und mit dem Direktorialdekret Nr. 210 vom 31. Juli 2026 aktualisiert wurden. Diese legen die Modalitäten für die Registrierung der Ein-und Ausgänge sowie die im chronologischen Register anzuführenden Informationen fest.

Welche Fristen gelten für die Eintragungen im Register?

Die Fristen für die Registrierungen im chronologischen Ein- und Ausgangsregister sind in Artikel 190 des GvD Nr. 152/2006 festgelegt:

  • für Abfallerzeuger: spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen ab der Erzeugung des Abfalls und dessen Ausgang;
  • für Sammler und Beförderer: spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Übergabe der Abfälle an die Bestimmungsanlage;
  • für Händler, Vermittler und Konsortien: spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Übergabe der Abfälle an die Bestimmungsanlage;
  • für Betreiber von Verwertungs- und Entsorgungsanlagen: innerhalb von zwei Arbeitstagen ab der Annahme der Abfälle.

Leitfäden, Videos und weitere Informationsmaterialien

Zur Unterstützung der Betreiber bei der Nutzung des digitalen chronologischen Ein- und Ausgangsregisters stellt RENTRI Leitfäden, Video-Tutorials, technische Dokumentation und Schulungsmaterialien zur Verfügung.

Es wird insbesondere empfohlen, folgende Links zu konsultieren:

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Umweltschutz
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