Alto contrasto
Die Eintragung in einer bestimmten Klasse der Kategorie 1 für die Ausübung der Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von Hausabfällen beinhaltet auch alle anderen Tätigkeiten der nachstehend genannten Unterkategorien derselben Klasse oder einer niedrigeren Klasse:
Sammlung und Transport von Hausabfällen (PDF 89 KB):
Für die Ausübung der Tätigkeiten der nachstehend angeführten Unterkategorie müssen die Unternehmen auch über die vorgesehenen Arbeitsmaschinen oder Fahrzeuge für besondere Zwecke verfügen:
Ein Unternehmen, das in einer bestimmten Klasse der Kategorie 1 für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von Hausabfällen eingetragen ist, oder beabsichtigt sich eintragen zu lassen, kann, sofern es im Besitz der vorgesehenen Voraussetzungen ist, die Eintragung in höhere Klassen einer oder mehrerer Unterkategorien beantragen. In diesem Fall muss das Unternehmen das Vorhandensein der vorgesehenen Ausstattungen nur für die Differenz, im Vergleich zu den bereits bei der Eintragung in die Kategorie 1 für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von Hausabfällen bewiesenen Ausstattung nachweisen.
Unternehmen, die beabsichtigen sich in die Kategorie 1 einzutragen, um ausschließlich einzelne und spezifische Dienste auszuüben, müssen nur über die Mindestausstattungen an Fahrzeugen und Personal verfügen, die für die jeweilige Unterkategorie vorgesehen sind.
Im Zuge der Eintragung in mehrere Unterkategorien, muss das Unternehmen über die Gesamtheit der Mindestausstattungen an Fahrzeugen und Personal verfügen, die für jede einzelne Unterkategorie vorgesehen sind.
Im Zuge der Eintragung in die Unterkategorien “Sammlung und Transport von Hausabfällen im Hafengelände” und “Sammlung und Transport von Grünabfällen aus Grünanlagen“, muss das Unternehmen über die Mindestvoraussetzungen an Fahrzeugen und Personal verfügen, die für die Unterkategorien mit der höheren beantragten Klasse vorgesehen sind.
Sonderbetriebe, Gemeindekonsortien und Gesellschaften, die öffentliche Dienste verwalten, für die Dienste der Bewirtschaftung der Hausabfälle, die in derselben Gemeinde anfallen, müssen für die Ausübung der Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von Hausabfällen über folgende Mindestvoraussetzungen verfügen:
Unternehmen, welche die Finanzkapazität bereits im Zuge der Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen bewiesen haben, beweisen diese gegenüber dem Verzeichnis der Umweltfachbetriebe durch Vorlage der Eintragungsbestätigung im Berufsverzeichnis.
Unternehmen die hingegen über eine Werkverkehrslizenz verfügen beweisen ihre Finanzkapazität gemäß Artikel 11, Absatz 2 des MD Nr. 120 vom 3. Juni 2014 oder mittels Vorlage eines Kontokorrentkredites (affidamento bancario), ausgestellt von Kreditinstituten für folgende Beträge:
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