Alto contrasto
Mit Beschluss Protokoll Nr. 3 vom 13. Juli 2016 in Kraft seit dem 15. Oktober 2016 und mit Beschluss Nr. 1 vom 22. Januar 2018, hat das Nationale Komitee die Kriterien, die Voraussetzungen sowie die Art und Weise der Eintragung in das Verzeichnis in diese spezifische Kategorie festgelegt.
Die Kategorie 6 ist in Klassen unterteilt, welche sich auf die jährlich transportierten Abfallmengen in Tonnen beziehen. Für jede Klasse sind spezifische Voraussetzungen erforderlich:
Der Antrag um Eintragung muss telematisch übermittelt werden an:
Dem telematischen Antrag um Eintragung müssen die in der Checkliste angeführten Unterlagen beigelegt werden.
Jeglicher Akt oder jede Tatsache, die eine Änderung der Eintragung im Verzeichnis zur Folge hat, muss vom Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach dessen Eintreten mittels entsprechendem Änderungsantrag mitgeteilt werden. Der Antrag muss telematisch übermittelt werden.
Dem telematischen Änderungsantrag müssen die in der Checkliste angeführten Unterlagen beigelegt werden.
Das Rundschreiben Nr. 7 vom 28/07/2022 (PDF 130.75 KB) klärt einige Aspekte zur Kabotage von Abfällen auf italienischem Staatsgebiet bezüglich Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie bietet auch einen Überblick über die Eintragungskategorien für grenzüberschreitende kombinierte Abfalltransporte.
Gesetzliche Grundlagen: