Alto contrasto
Ausschließlich Ersterzeuger von Abfällen haben die Möglichkeit, bevollmächtigte Subjekte zu beauftragen, die in ihrem Namen die Verpflichtungen gemäß Titel III des Ministerialdekrets 59/2023 erfüllen, d.h. die Eintragung und die Übermittlung der Daten an RENTRI vornehmen.
Bevollmächtigte sind:
Sie tragen sich ab dem 15. Dezember 2024 und innerhalb 13. Februar 2025 ein.