Alto contrasto
Art. 212, Abs. 8 der G.V. 152/06 (Unternehmen, welche als Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und Beförderung der eigenen Abfälle ausüben sowie Unternehmen, welche als Erzeuger von gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und Beförderung der eigenen Abfälle bis zu einer Höchstmenge von 30 Kilogramm oder Litern pro Tag ausüben)
| Art des Antrags | geschuldeter Betrag |
|---|---|
| Eintragung | 10,00 € |
| Änderung | 10,00 € |
| Streichung | 0,00 € |
| Art des Antrags | geschuldeter Betrag für Gesellschaften und Körperschaften |
geschuldeter Betrag für Einzelfirmen |
|---|---|---|
| Eintragung | 90,00 € | 18,00 € |
| Änderung | 90,00 € | 18,00 € |
| Streichung | 90,00 € | 0,00 € |
| Art des Antrags | geschuldeter Betrag für Gesellschaften und Körperschaften |
geschuldeter Betrag für Einzelfirmen |
|---|---|---|
| Eintragung | 90,00 € | 90,00 € |
| Änderung | 90,00 € | 18,00 € |
| Streichung | 90,00 € | 0,00 € |
Die Sekretariats- und Stempelgebühren sind bei Abschluss der telematischen Anträge wie folgt einzuzahlen:
Ausländische Unternehmen können die Gebühren ausschließlich mit Kreditkarte bezahlen!
Vorabzahlungen mit Banküberweisung sind nicht mehr möglich!