Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Nebenprodukte

Das Ministerialdekret Nr. 264 vom 13. Oktober 2016, in Kraft seit dem 02.03.2017, enthält Orientierungskriterien, um den Nachweis über die Voraussetzungen für die Einstufung von Produktionsresten als Nebenprodukte und nicht als Abfälle, zu erleichtern.

Insbesondere sind in der Verordnung einige Modalitäten angegeben, mittels derer der Besitzer nachweisen kann, dass die allgemeinen Voraussetzungen gemäß Art. 184-bis GvD Nr. 152 vom 3. April 2006 und somit die wesentlichen Voraussetzungen für die Einstufung eines Reststoffs als Nebenprodukt und nicht als Abfall erfüllt sind.

Gemäß Art. 10 des Dekrets ist vorgesehen, dass die Handelskammern zur Förderung des Handels mit Nebenprodukten und deren Veräußerung ein entsprechendes Verzeichnis einrichten, in das sich die Erzeuger und Verwender von Nebenprodukten kostenlos eintragen können.

Dieses Verzeichnis gilt nicht als Befähigung für die Erzeuger und Verwender von Nebenprodukten, sondern dient lediglich der Information und der Förderung des Handels.

Die Einstufung eines Materials als Nebenprodukt und somit nicht als Abfall, hängt nicht von der Eintragung des Erzeugers oder Verwenders in dieses Verzeichnis ab, da sie einem objektiven Kriterium folgt und mit dem Nachweis über das Bestehen der Voraussetzungen gemäß Art. 184-bis GvD Nr. 152 vom 3. April 2006 verbunden ist. Die Eintragung eines Erzeugers oder Verwenders in das Verzeichnis ist somit nicht ausreichend, um einen Reststoff als Nebenprodukt einzustufen. Andererseits beinhaltet die fehlende Eintragung nicht die unmittelbare Einstufung des Reststoffs als Abfall.

Auf der Website www.elencosottoprodotti.it steht für die Eintragung in das Verzeichnis von Betriebsstätten, die Nebenprodukte erzeugen oder wiederverwenden, eine Anwendung zur Verfügung.

Die Anwendung kann mittels digitaler Unterschrift aufgerufen werden und ermöglicht das Abrufen der Daten des Unternehmens und der entsprechenden Betriebsstätten aus dem Handelsregister sowie die Prüfung der Befugnisse des Unterzeichners.

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