Gesetzgebung

Am 15. Juni 2023 ist das Ministerialdekret Nr. 59 vom 4. April 2023 in Kraft getreten: "Verordnung über das System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen und das nationale elektronische Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen", mit welchem die Regelungen der Organisation und Funktionsweise des Rückverfolgbarkeitssystem von Abfällen vorgegeben wurden.

Direktorialdekrete

Im Anschluss an das oben erwähnte Dekret wurden folgende Direktorialdekrete erlassen:

Mit Direktorialdekret Nr. 97 vom 22. September 2023 wurden detaillierte und einheitliche Angaben gemacht, um den betroffenen Subjekten die Einhaltung der RENTRI-Eintragungsfristen und der anderen im Dekret vorgesehenen Fristen zu erleichtern.

Am 7. November 2023 wurde das Direktorialdektret Nr. 143 vom 6. November 2023 veröffentlicht, welches die Modalitäten für die Übermittlung von Daten an das Nationale Elektronische Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen (RENTRI), die Modalitäten für den Zugang und die Eintragung der Betreiber im RENTRI, die IT-Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität und die Modalitäten für die den Betreibern zur Verfügung gestellten Hilfsmittel festgelegt sind veröffentlicht.

Mit dem Direktorialdekret vom 19. Dezember 2023, Nr. 251, wurden die Anleitungen zum Ausfüllen des Abfallbegleitscheins (FIR) und des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters genehmigt. Diese Anleitungen wurden anschließend durch das Direktorialdekret Nr. 210 vom 31. Juli 2026 aktualisiert.

Das Direktorialdekret vom 30. Oktober 2025, Nr. 319 legt die operativen Verfahren fest, die bei Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste anzuwenden sind, unabhängig davon, ob diese auf Störungen oder geplante Wartungsarbeiten zurückzuführen ist. Es bestimmt die Modalitäten der Information an die Nutzer sowie die einzuhaltenden Notfall- und Minderungsmaßnahmen.

Das Direktorialdekret Nr. 25 vom 5. Februar 2026 regelt die operativen Verfahren für die Verwaltung des digitalen FIR bei Nichtverfügbarkeit der RENTRI-Dienste, die nicht auf Wartungsarbeiten zurückzuführen ist, oder bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Internetverbindung bzw. der digitalen Authentifizierungsdienste. Das Dekret legt die von den Betreibern anzuwendenden Notfall- und Minderungsmaßnahmen fest.

Schließlich führt das Direktorialdekret Nr. 254 vom 9. September 2026 die operativen Verfahren ein, die bei einer vorübergehenden Beeinträchtigung der RENTRI-Dienste zur Unterstützung der Verwaltung des digitalen FIR anzuwenden sind und sich von Situationen einer schwerwiegenden oder vollständigen Nichtverfügbarkeit des Systems unterscheiden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem RENTRI-Portal.

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