Alto contrasto
Ausländische Unternehmen, die in Italien die Tätigkeit der Vermittlung und des Handels von Abfällen ohne Besitz derselben ausüben möchten, müssen im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe in der Kategorie 8 und im RENTRI (Nationales Elektronisches Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen) eingetragen sein.
Für die Eintragung in die genannten Verzeichnisse muss das Unternehmen im italienischen Handelsregister eingetragen sein und über eine REA-Nummer (Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten) verfügen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgt bei der gebietszuständigen Handelskammer, wo sich der Zweitsitz bzw. der operative Sitz oder die Betriebsstätte befindet.
In der Autonomen Provinz Bozen gelten eigene Bestimmungen im Bereich der Verwendung der italienischen und deutschen Sprache im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung. Die nachstehenden Unterlagen können nach Wahl, in italienischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Sollten die Unterlagen in einer anderen Sprache als italienisch oder deutsch verfasst sein, bitte den HINWEIS über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung beachten.
*entsprechende Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) einreichen, sofern diese Informationen aus der Bescheinigung nicht hervorgehen;
Unterlagen, die den technischen Verantwortlichen betreffen: