Betreute Ausbildungstätigkeit
Die Bestimmungen des nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe sehen vor, dass der technische Verantwortliche die Berufserfahrung unter anderem als dem technischen Verantwortlichen zur Seite gestellten Mitarbeiter nachweisen kann.
In diesem Fall reicht das betreffende Unternehmen bei der zuständigen Regionalsektion im Vorfeld einen telematischen Änderungsantrag ein, versehen mit einer gemeinsam vom gesetzlichen Vertreter, vom Mitarbeiter und vom technischen Verantwortlichen unterzeichneten Mitteilung über den Beginn und die Dauer der betreuten Ausbildungszeit:
- Checkliste: notwendige Unterlagen für den Nachweis der betreuten Ausbildungstätigkeit
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