Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft
Copyright

Was versteht man unter den Symbolen ®, © und TM?

Registered  ®  (Registrierte Marke)

Das Zeichen ® kann neben einer eingetragenen Marke angebracht werden. Eine Marke wird nicht bei der Anmeldung  als eingetragen betrachtet, sondern erst nach ihrer Registrierung, und zwar wenn sie im entsprechenden Register von der zuständigen Behörde (UIBM, WIPO, EUIPO usw.) eingetragen und somit registriert wurde.

Das Gesetz verpflichtet nicht zur Verwendung des Zeichens ® für eine registrierte Marke. Es ist jedoch nicht erlaubt, das Zeichen ®  zu verwenden, wenn die Marke nicht eingetragen ist bzw. solange die Marke noch in der Anmeldephase ist.

Die Eintragung der Marke gilt für 10 Jahre ab dem Anmeldedatum und ist beliebig oft erneuerbar.

Trade mark TM  &  Service mark SM

Das Zeichen TM bedeutet "trade mark" und kann sowohl für eingetragene als auch für nicht eingetragene Marken (bezüglich des Handels von Waren) verwendet werden.

Dieses Zeichen weist darauf hin, dass Schutzrechte bestehen, und zwar in der Form einer zumindest hinterlegten Anmeldung.

In einigen Ländern, wie z.B. in den USA, wird eine Marke, welche nur Dienstleistungen kennzeichnet, als "service mark" benannt. Neben der Marke erscheint das Zeichen SM.  In beiden Fällen handelt es sich immer um "hinterlegte Marken" und nicht um "eingetragene Marken".

Copyright ©  (Urheberrecht)

Der Begriff "Copyright" ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Urheberrecht und bedeutet wörtlich übersetzt "Recht zur Kopie" bzw. "Recht zur Vervielfältigung". Es ist dem europäischen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten.  

Das Copyright und das Urheberrecht sind durch das Symbol © abgekürzt und meist mit der Angabe des Rechtsinhabers und der Jahresangabe ergänzt, als Hinweis gegen Rechtsverletzungen.

Das Gesetz zum Urheberrecht (Gesetz Nr. 633 vom 22.04.1941) sieht eine begrenzte Schutzdauer vor. Die Rechte für die wirtschaftliche Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke beginnen mit der Schaffung des Werkes ohne jede weitere Maßnahme und enden 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für einige Kategorien von Werken besteht aber eine unterschiedliche Schutzdauer (für einfache Fotos dauert der Schutz 20 Jahre). Nach Ablauf dieser Fristen tritt für das Werk die Gemeinfreiheit ein.

In Italien ist für das Urheberrecht die zuständige Behörde die SIAE - Società Italiana degli Autori ed Editori.

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