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Formulare und Anleitungen
COVID-19
Aufgrund des Covid-19-Notstandes ist der Parteienverkehr des Bereichs Patente und Marken für Hinterlegungen jeweils nur durch eine Person und nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich (Mo-Fr, 8.30-12.00).
Die Mitarbeiter/innen stehen für Informationen und Beratung über die gewerblichen Schutzrechte per E-Mail und Telefon zur Verfügung.
Das Gesetz Nr. 27 vom 24/04/2020 hat die Gültigkeit der gewerblichen Schutzrechte, die im Zeitraum zwischen 31. Jänner 2020 und 31. Juli 2020 fällig sind, bis 90 Tage nach Ende des Notstandes verlängert.
Formulare
Um ein Formular auszufüllen, speichern Sie eine Kopie desselben auf Ihrem Computer und öffnen dann das Formular mit dem entsprechenden Programm.
Die Übermittlung der Registrierungsbescheinigungen für gewerbliche Schutzrechte erfolgt ausschließlich auf telematischem Weg via PEC im PDF-Format (Rundschreiben des Ministeriums in italienischer Sprache)
Klicken Sie auf den Link, um die Formulare und die Anleitungen für folgende Schutzrechte herunterzuladen:
- Patente: Industrielle Erfindungen, Gebrauchsmuster, europäische Patente und internationale Patentanmeldungen
- Marken: Nationale Marken, internationale Marken, Unionsmarken
- Muster und Modelle: Nationale Muster und Modelle, internationale Muster, Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- Änderungsanträge: Anträge auf Abänderung, Umschreibung, Verzicht oder Rücknahme
- Beschwerde und Widersprüche
- Musterverträge
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