Nationale Förderungen

Fördermaßnahmen Brevetti+ Disegni+ Marchi+

Die Fördermaßnahmen Brevetti+, Disegni+ und Marchi+, die vom "Ministero delle Imprese e del Made in Italy" finanziert werden, ermöglichen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Beiträge zum Schutz und zur Verwertung ihrer gewerblichen Schutzrechte zu erhalten.

Wichtig: Die Fristen für die Einreichung der Anträgen werden jährlich zwischen Ende November und Anfang Dezember eröffnet. Angesichts der kurzen Laufzeit der Fördermaßnahmen wird empfohlen, die Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten.

  • Brevetti+ 2026
    Anträge ab 12:00 Uhr vom 25.11.2026
    Die Maßnahme sieht Förderungen für den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen für die wirtschaftliche Verwertung eines nach dem 01.01.2025 erteilten nationalen bzw. europäischen Patents oder einer nach dem 01.01.2024 eingereichten italienischen, europäischen oder internationalen Patentanmeldung, welche einen Recherchenbericht mit "nicht negativem Ergebnis" vorweisen, vor.
    Europäische und internationale Patentanmeldungen müssen die Priorität einer früheren nationalen Patentanmeldung beanspruchen.
    Die Unterstützung wird als Verlustbeitrag gewährt, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, bis zu einem Höchstbetrag von 140.000 €.
    Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
     
  • Marchi+ 2026
    Anträge ab 12:00 Uhr vom 03.12.2026 
    Die Maßnahme sieht Förderungen in Form eines Kapitalzuschusses, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, über zwei verschiedene Schienen vor:
    • Maßnahme A: Begünstigungen zur Förderung der Registrierung von Unionsmarken bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen.
      Sie bezieht sich auf bereits eingetragene europäische Marken, mit Anmeldung ab dem 01.06.2023
      Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 6.000 € pro Marke.
      Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
    • Maßnahme B: Begünstigungen zur Förderung der Registrierung von Internationalen Marken bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) und den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen.
      Sie bezieht sich auf Marken, die ab dem 01.06.2023 angemeldet wurden und für welche die Anmeldung im Register für internationale Marken bereits veröffentlicht wurde.
      Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 9.000 € pro Marke.
      Der Beitrag darf 90 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
       
  • Disegni+ 2026
    Anträge ab 12:00 Uhr vom 17.12.2026
    Die Maßnahme sieht Förderungen in Form eines Kapitalzuschusses für die Verwertung eines eingetragenen Musters oder Modells oder von mehreren eingetragenen Modellen (italienische, europäische oder internationale), welche seit dem 01.01.2024 registriert wurden, vor.
    Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, bis zu einem Höchstwert von 60.000 €.
    Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Alle Maßnahmen können nicht mit anderen staatlichen Beihilfen oder Beihilfen, die im Rahmen einer De-minimis-Regelung gewährt werden, oder mit EU-Mitteln finanzierten Förderungen (z. B. EUIPO-Fonds – Ideas Powered for Business) kombiniert werden.

 

Weitere Maßnahmen

  • Portal NATIONALE FÖRDERUNGEN - Website vom "Ministero delle Imprese e del Made in Italy", die alle Förderungen und Beiträge für Unternehmen zusammenfasst.
     
  • Voucher 3I 2023-2024 - Abgeschlossene Maßnahme
    Die Maßnahme sieht Förderungen für innovative Start-Ups für den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen bei der Hinterlegung von Patentanmeldungen vor.
     
  • Kollektive Marken 2025 - Abgeschlossene Maßnahme
    Ziel der Initiative ist die Förderung von Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken im Ausland (d.h. Marken von Verbänden, Schutzkonsortien, Vereinen und Genossenschaften).
     
  • "Historische" Marken - Abgeschlossene Maßnahme
    Diese Maßnahme hat Fördermittel für die Aufwertung von Marken, welche vor dem 1. Jänner 1967 angemeldet wurden vorgesehen. Ziel der Maßnahme war die Aufwertung nationaler Marken, mit besonderem Augenmerk auf die Geschichte und Kultur der italienischen Unternehmen.
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