Förderungen
KMU-Fonds - Förderbeiträge für die Eintragung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten
Auch für das Jahr 2023 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den KMU-Fonds mit der Bezeichnung "Ideas Powered Business - SME Fund" zur Unterstützung der gewerblichen Schutzrechte ausgeschrieben.
ACHTUNG: die Förderung für die Registrierung von Marken, Muster und Modelle steht nicht mehr zur Verfügung!
Das Förderprogramm sieht einen Beitrag für die KMU im Wert von maximal 1.000 EUR für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (die Vorab-Diagnosedienste für geistiges Eigentum ist für italienische KMU nicht zugänglich). Darüber hinaus ist ein Beitrag im Wert von maximal 1.500 Euro für die Anmeldung von Patenten und 225 Euro für die Registrierung neuer Pflanzensorten vorgesehen.
Die Zuschüsse können vom 23.01.2023 bis zum 8.12.2023 beantragt werden; die Vergabe erfolgt in Form von Gutscheinen nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Interessierte KMU müssen zunächst den Beitragsantrag einreichen. Sobald ihr Antrag vom EUIPO genehmigt wurde (ungefähr 15 Tage), erhalten sie eine Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe und können anschließend die Marke, das Geschmacksmuster oder das Patent anmelden. Die Rückerstattung kann nach der Einzahlung der Einschreibegebühren beantragt werden.
Jedes KMU kann folgendes beantragen:- eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster auf nationaler, regionaler und EU-Ebene;
- eine Erstattung von 50% der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern außerhalb der EU (Bsp. beim WIPO);
- eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für Patente auf nationaler, regionaler und EU-Ebene;
- eine Erstattung von 50% der Grundgebühren für die Anmeldung einer neuen Pflanzensorte in der EU.
Auf der Internetseite vom EUIPO finden Sie die ausführliche Beschreibung des KMU Fonds.
Förderbeiträge der Autonomen Provinz Bozen
Südtiroler Unternehmen, welche ordnungsgemäß im Handelsregister Bozen eingetragen sind, können in den Genuss von Förderungen für Forschungsprojekte und Beratungen im Innovationsbereich sowie gewerblicher Schutzrechte kommen. Insbesondere sind folgende Kosten für Patente, Gebrauchsmuster, Muster und Modelle förderungsfähig:
- Kosten, die vor der Erteilung des Rechts in der ersten Rechtsordnung anfallen, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, Einreichung und Behandlung des Anmeldeantrags sowie für die Antragserneuerung vor der Erteilung des Rechts,
- Übersetzungskosten und sonstige Kosten für die Erteilung oder Validierung des Rechts in anderen Rechtsordnungen,
- Kosten für die Verteidigung der Gültigkeit des Rechts bei der amtlichen Antragsprüfung sowie für mögliche Widerspruchsverfahren, selbst wenn diese nach der Erteilung des Rechts anfallen.
Wichtig: Die Kosten für die Eintragung von Marken sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen.
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