Chamber of Commerce of Bolzano

Förderungen

KMU-Fonds - Förderbeiträge für die Eintragung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten

Auch für das Jahr 2024 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den KMU-Fonds mit der Bezeichnung "Ideas Powered Business - SME Fund" zur Unterstützung der gewerblichen Schutzrechte ausgeschrieben.

Die Zuschüsse können vom 22.01.2024 bis zum 6.12.2024 beantragt werden; die Vergabe erfolgt in Form von Gutscheinen nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Das Förderprogramm sieht einen Beitrag für die KMU im Wert von maximal 1.000 EUR für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (Gutschein 2) .
Darüber hinaus ist ein Beitrag im Wert von maximal 1.500 Euro für den gemeinschaftlichen Sortenschutz vorgesehen (Gutschein 4).

Die Vorab-Diagnosedienste für geistiges Eigentum (Gutschein 1) ist für italienische KMU nicht zugänglich.

Der Beitrag im Wert von 3.500 Euro für die Recherche und Anmeldung von Patenten (Gutschein 3) ist derzeit ausgesetzt, da die Mittel aufgrund der hohen Zahl eingegangener Anträge erschöpft sind.

Interessierte KMU müssen zunächst den Beitragsantrag einreichen. Sobald ihr Antrag vom EUIPO genehmigt wurde (ungefähr 15 Tage), erhalten sie eine Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe und können anschließend die Marke, das Geschmacksmuster oder das Patent anmelden. Die Rückerstattung kann nach der Einzahlung der Einschreibegebühren beantragt werden.

Jedes KMU kann folgendes beantragen:
-  (Gutschein 2) eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmustern auf nationaler, regionaler und EU-Ebene;
-  (Gutschein 2) eine Erstattung von 50% der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern außerhalb der EU (Bsp. beim WIPO);
-  (Gutschein 4) eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für den gemeinschaftlichen Sortenschutz.

Auf der Internetseite vom EUIPO finden Sie weitere Informationen für den KMU Fonds 2024.

 

Förderbeiträge der Autonomen Provinz Bozen

Südtiroler Unternehmen, welche ordnungsgemäß im Handelsregister Bozen eingetragen sind, können in den Genuss von Förderungen für Forschungsprojekte und Beratungen im Innovationsbereich sowie gewerblicher Schutzrechte kommen. Insbesondere sind folgende Kosten für Patente, Gebrauchsmuster, Muster und Modelle förderungsfähig:

  • Kosten, die vor der Erteilung des Rechts in der ersten Rechtsordnung anfallen, einschließlich der Kosten für die Vorbereitung, Einreichung und Behandlung des Anmeldeantrags sowie für die Antragserneuerung vor der Erteilung des Rechts,
  • Übersetzungskosten und sonstige Kosten für die Erteilung oder Validierung des Rechts in anderen Rechtsordnungen,
  • Kosten für die Verteidigung der Gültigkeit des Rechts bei der amtlichen Antragsprüfung sowie für mögliche Widerspruchsverfahren, selbst wenn diese nach der Erteilung des Rechts anfallen.

Wichtig: Die Kosten für die Eintragung von Marken sind nicht förderfähig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen.

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