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Verpflichtung zur Mitteilung der PEC-Adresse (digitales Domizil) seit dem 1. Oktober 2020
Die in Gesellschaftsform gegründeten und bereits im Handelsregister eingetragenen Unternehmen sind seit dem 1. Oktober 2020 verpflichtet, ihr digitales Domizil (PEC-Adresse) eintragen zu lassen. Dieselbe Verpflichtung gilt auch für aktive Einzelunternehmen, die keinem Insolvenzverfahren unterliegen. Diese Pflicht betrifft auch inaktive PEC-Adressen oder PEC-Adressen, die zuvor von Amts wegen gelöscht wurden.
Die Bereinigung der eigenen Position erfolgt durch die entsprechende Mitteilung an das territorial zuständige Handelsregister. Diese Meldung ist von der Stempelsteuer und den Sekretariatsgebühren befreit (Art. 37 G.D. Nr. 76/2020 – Vereinfachungsdekret).
Die unterlassene Mitteilung hat die Zuweisung von Amts wegen eines neuen und anderen digitalen Domizils zur Folge sowie die Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß Artikel 2630 des Zivilgesetzbuches, in doppelter Höhe, für Gesellschaften (d.h. von 206,00 bis 2.064,00 Euro), bzw. gemäß Artikel 2194 des Zivilgesetzbuches, in dreifacher Höhe, für Einzelunternehmen (d.h. von 30,00 bis 1548,00 Euro).
Eine zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefs mit Rückantwort, vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide die zertifizierte elektronische Post. PEC-Adressen werden von verschiedenen Unternehmen angeboten. Auf der Internetseite der staatlichen Datenbehörde Agenzia per l’Italia digitale (AgID) sind die berechtigten Stellen aufgelistet (siehe Verzeichnis unter AgID).
Seit Anfang 2009 sind alle Gesellschaften verpflichtet, bei der Eintragung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Diese Pflicht wurde 2013 auch auf die aktiven Einzelfirmen, die keinem Insolvenzverfahren unterliegen, ausgedehnt.
Die PEC-Adresse muss aktiv sein und darf sich einzig und alleine auf das Unternehmen selbst beziehen, ohne Möglichkeit der Wahl eines Domizils bei Dritten.
Die Mitteilung der zertifizierten E-Mail Adresse und deren eventuelle Abänderung erfolgt stets telematisch mittels der Vereinheitlichten Meldung „ComUnica“. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater bzw. Wirtschaftsverband. Es ist weder die Stempelsteuer noch die Sekretariatsgebühr zu entrichten.
Ein Dienst von InfoCamere, welcher unter Verwendung der digitalen Unterschrift des Inhabers oder des gesetzlichen Vertreters die Eintragung beim Handelsregister des digitalen Domizils (PEC-Adresse) eines Unternehmens ermöglicht. Dieser Dienst ist kostenlos und steht unter folgender Webadresse (in italienischer Sprache) zur Verfügung https://ipec-registroimprese.infocamere.it
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15