Dienste des Handelsregisters
Eintragungsbestätigungen und Auszüge
Man erhält gebührenpflichtige, stempelfreie Auszüge mit den Eckdaten des jeweiligen Unternehmens, und zwar von allen Unternehmen, italienweit, sowie Bescheinigungen über die Eintragung der Unternehmen im Handelsregister auf Stempelpapier, mit Unterschrift und Stempelabdruck.
Urkunden und Jahresabschlüsse
Ausgabe von Kopien der im Handelsregister hinterlegten Urkunden und Jahresabschlüsse; sei es im Papierformat als auch im digitalem Format, stempelfrei oder auf Stempelpapier.
Unternehmenslisten
Es werden Listen der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen ausgestellt. Bei der Ausarbeitung gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten, z.B. nach geographischer Lage und Rechtsform der Unternehmen, nach Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeit, sowie betrieblichen Ertrag.
Vidimation
Vidimation und Nummerierung der Gesellschafts- und Geschäftsbücher der Unternehmen mit Haupt- oder Zweitsitz in der Provinz Bozen.
Online Dienstleistungen
Diese Dienstleistungen sind im Internetportal der italienischen Handelskammern verfügbar (nur in italienischer Sprache):
- Startseite Unternehmensportal
- Visuelle Navigation
Abfrage des Handelsregisters in graphisch-visueller Form. - Hinterlegte Änderungen
Periodische und automatische Überprüfung der von den Unternehmen im Handelsregister hinterlegten Änderungen.
Vereinheitlichte Meldung
Seit 1. April 2010 gilt die Vereinheitlichte Meldung verbindlich als einziges Instrument zur Erfüllung aller meldeamtlichen Verpflichtungen gegenüber Handelskammer, Agentur für Einnahmen, INPS/NIFS und INAIL als vereinfachtes Verfahren zur Unternehmensgründung.
Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung genügt dieses einzige elektronische Formular an das Handelsregister, um bei Anmeldung, Änderung und Auflassung einer unternehmerischen Tätigkeit alle steuer-, vorsorge- und fürsorgerechtlichen Auflagen gegenüber den beteiligten Körperschaften zu erfüllen.
Seit genanntem Datum können keine Vordrucke im Papierformat, auch nicht für Einzelfirmen, verwendet werden.
Das neue telematische System wird von Infocamere, der Informatikgesellschaft der italienischen Handelskammern zur Verfügung gestellt und verlangt die digitale Unterschrift und die zertifizierte elektronische Post.
- siehe auch Programme Starweb/Fedra
- siehe auch Jahresabschlüsse
Fristen des Verwaltungsverfahrens
Handelsregister
Eintragung, Änderung, Streichung
in der Regel innerhalb von 5 Tagen ab Protokollierung des Antrages (art. 11, c. 8 D.P.R. n° 581/1995)
Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten
Eintragung, Änderung, Abmeldung auf Antrag
innerhalb von 30 Tagen ab Protokollierung des Antrages
Eintragung, Änderung, Abmeldung von Amts wegen
innerhalb von 60 Tagen ab Feststellung der nicht erfolgten Meldung seitens des Betroffenen
Verantwortliche des Verwaltungsverfahrens:
Dr. Martin Ferrari - Handelsregisterführer
Dr. Provvidenza Dichiara - Amtsdirektorin des Handelsregisters
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