Alto contrasto
Unternehmen, die in Form eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft gegründet wurden (sofern sie keinem Insolvenzverfahren unterliegen), sind verpflichtet, ihr digitales Domizil (PEC-Adresse) dem Handelsregister mitzuteilen und dieses dauerhaft aktiv zu halten.
Unterbleibt diese Mitteilung ans Handelsregister oder ist das angegebene digitale Domizil (PEC) ungültig bzw. inaktiv, wird dem Unternehmen von Amts wegn ein neues digitales Domizil (PEC) zugewiesen, das folgende Eigenschaften hat:
Für diese unterlassene Mitteilung ans Handelsregister wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Die Strafe in reduzierter Höhe beträgt gemäß Art. 37 G.D. 76/2020: