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Neueintragungen
Die im Laufe des Jahres neu eingetragenen Unternehmen und/oder Betriebseinheiten sind zur Zahlung der nachstehend angeführten Jahresgebühr verpflichtet:
Für den Betriebssitz geschuldeter Betrag
- Im VWV (REA) eingetragene Subjekte 18,00
- Einzelfirmen der Sondersektion 52,80*
- Einzelfirmen der ordentlichen Sektion 120,00
- Einfache landwirtschaftliche Gesellschaften 60,00
- Einfache, nicht landwirtschaftliche Gesellschaften 120,00
- Konsortien 120,00
- Genossenschaften 120,00
- Personengesellschaften 120,00
- Kapitalgesellschaften 120,00
Für Betriebseinheiten geschuldeter Betrag
- Einzelfirmen der Sondersektion 10,56 Euro*
- Einzelfirmen der ordentlichen Sektion 24,00 Euro
- Einfache landwirtschaftliche Gesellschaften 12,00 Euro
- Einfache, nicht landwirtschaftliche Gesellschaften 24,00 Euro
- Konsortien 24,00 Euro
- Genossenschaften 24,00 Euro
- Personengesellschaften 24,00 Euro
- Kapitalgesellschaften 24,00 Euro
* Der gesamte geschuldete Betrag (bestehend aus der Summe für den Sitz und eventuelle Betriebseinheiten) wird auf ganze Euro gerundet.
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