Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Handel

Der Handel kann betrieben werden in Form von:

Großhandel

Großhandel betreibt, wer Güter in seinem Namen einkauft und anderen Groß- oder Einzelhändlern, berufsmäßigen Verwertern oder anderen Großverbrauchern weiterverkauft. Um die Tätigkeit ausüben zu dürfen muss folgende Meldung zusammen mit der Meldung des Tätigkeitsbeginns ans Handelsregister in telematischer Form übermittelt werden:

Vordrucke

Einzelhandel

Einzelhandel betreibt, wer berufsmäßig in seinem Namen und auf eigene Rechnung Handelsgüter einkauft und an einer festen Verkaufsstelle oder auf irgendeine andere Weise dem Endverbraucher weiterverkauft. Formen des Einzelhandels:

  • Nahversorgungsgeschäfte
  • betriebsinterne Geschäfte
  • Verkauf über Automaten
  • Versandhandel und Vertrieb über das Fernsehen und andere Medien
  • Haustürgeschäft
  • Handel auf öffentlichen Flächen (ex Wanderhandel)

Sämtliche Kompetenzen im Bereich Einzelhandel, so die Überprüfung der beruflichen und moralischen Voraussetzungen der Antragsteller, die Überwachung der Sonderverkäufe (Ausverkäufe, Werbeverkäufe, Saisonschlussverkäufe), der Geschäftszeiten und der Preisauszeichnungen sind der Gemeinde übertragen worden.

Im Bereich Großhandel obliegt die Zuständigkeit der Handelskammer

In den in der Folge angeführten Betriebsarten, die bereits im Besitz einer spezifischen Erlaubnis sind, können den Detailhandel ohne weitere Mitteilung an die zuständige Gemeinde ausüben, jedoch im Rahmen der folgenden besonderen Warenlisten für:

  • Beherbergungsbetriebe
  • Tankstellen
  • Monopolwaren
  • Apotheken
  • Kinosäle und Theater
  • Schwimmbäder
  • Gärtnereien
  • Schank- und Speisebetriebe

Rechtsquellen

  • Landesgesetz Nummer 12/2019 und aktuell gültige Durchführungsverordnung Dekret des Landeshauptmanns vom 30. Oktober 2000, Nr. 39. In Erwartung einer Neuformulierung innerhalb der vorgesehenen Termine.
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