Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Handel

Der Handel kann betrieben werden in Form von:

Großhandel

Großhandel betreibt, wer Güter in seinem Namen einkauft und anderen Groß- oder Einzelhändlern, berufsmäßigen Verwertern oder anderen Großverbrauchern weiterverkauft. Um die Tätigkeit ausüben zu dürfen muss folgende Meldung zusammen mit der Meldung des Tätigkeitsbeginns ans Handelsregister in telematischer Form übermittelt werden:

Vordrucke

Einzelhandel

Einzelhandel betreibt, wer berufsmäßig in seinem Namen und auf eigene Rechnung Handelsgüter einkauft und an einer festen Verkaufsstelle oder auf irgendeine andere Weise dem Endverbraucher weiterverkauft. Formen des Einzelhandels:

  • Nahversorgungsgeschäfte
  • betriebsinterne Geschäfte
  • Verkauf über Automaten
  • Versandhandel und Vertrieb über das Fernsehen und andere Medien
  • Haustürgeschäft
  • Handel auf öffentlichen Flächen (ex Wanderhandel)

Sämtliche Kompetenzen im Bereich Einzelhandel, so die Überprüfung der beruflichen und moralischen Voraussetzungen der Antragsteller, die Überwachung der Sonderverkäufe (Ausverkäufe, Werbeverkäufe, Saisonschlussverkäufe), der Geschäftszeiten und der Preisauszeichnungen sind der Gemeinde übertragen worden.

Im Bereich Großhandel obliegt die Zuständigkeit der Handelskammer

Rechtsquellen

  • Landesgesetz Nr. 12 vom 02. Dezember 2019 und aktuell gültige Durchführungsbestimmung Dekret des Landeshauptmanns Nr. 12 vom 23. Mai 2022
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