Beantragung eines Sichtvermerks

Die Beantragung eines Sichtvermerks erfolgt in Italien ausschließlich digital und telematisch.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag online stellen.

Voraussetzungen für die Beantragung

Verpflichtende telematische Beantragung

Die Beantragung erfolgt über die von Infocamere, der Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern, betriebene Suite Dokumente für den Außenhandel (externe Seite)

  • Bitte konsultieren Sie den Leitfaden (PDF 315 kB)
  • Jetzt Webinar (externe Seite) ansehen und Suite kennenlernen

Digitale Signatur

Das Dokument muss digital signiert sein:

  • CAdES-Format: Signatur unsichtbar im PDF (Dateiendung: .p7m, „Busta crittografica“)

Hilfe & Support

  • FAQ: Antworten auf häufige Fragen finden Sie im Self-Care-Portal (externe Seite, nur auf Italienisch verfügbar)
  • Technische Unterstützung (Login, Benutzerkonto, Signatur, etc.): nutzen Sie das Formular (externe Seite)

Jetzt Sichtvermerk beantragen!

Beantragen Sie Ihren Sichtvermerk einfach online über die Suite – schnell, sicher und rechtskonform

  • Zur Beantragung in der Suite (externe Seite)
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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel
0471 945 653
Orari d'apertura

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15