Ausstellung des Exporter Registry Form (ERF)
Das Formblatt Exporter Registry Form des Exporteurs wird von der Handelskammer Bozen normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags bearbeitet, nach Möglichkeit jedoch noch am selben Tag.
Das Exporter Registry Form wird digital ausgestellt, sofern es bei den zugelassenen türkischen Konsulaten vorgelegt werden muss, um validiert zu werden.
Ausdruck in der Handelskammer - Ausnahmefall
Der Ausdruck in der Handelskammer ist grundsätzlich nicht vorgesehen und erfolgt (bis auf Weiteres) nur in einem einzigen Ausnahmefall:
- Anbringung der Apostille beim Regierungskommissariat der Provinz Bozen
Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Hinweise zur Bearbeitung" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Nachweise für die Notwendigkeit der Apostille einzufordern.
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