Vergünstigte Ausbildung

Für die Ausbildung und die berufliche Fortbildung im Zweijahreszeitraum 2026/2027 wurden wichtige finanzielle Fördermaßnahmen beschlossen. Es werden bis zu 30 Ausbildungsprogramme finanziert.

Ziel ist es,

  • den Zugang zu Grundkursen für neue Interessenten zu erleichtern
  • und die verpflichtende Weiterbildung für bereits tätige Überschuldungsverwalter/innen zu unterstützen.

Verfügbare Fördermöglichkeiten

Es sind zwei Zugangsmöglichkeiten vorgesehen:

  1. Kurs im Rahmen einer Vereinbarung
    Es wurde eine Zusammenarbeit mit einer Fernuniversität des Kammersystems eingerichtet. Der Kurs kann zu vergünstigten Kosten und ohne Mindestteilnehmerzahl besucht werden.
  2. Kostenerstattung für andere Kurse
    Wird ein anerkannter Kurs einer anderen Universität gewählt, können die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag erstattet werden. Die Erstattung betrifft ausschließlich die Teilnahmegebühr und umfasst keine zusätzlichen Nebenkosten.

Dauer und Bedingungen

  • Die Erstattungen werden auf Grundlage der tatsächlichen Teilnehmerzahl gewährt
  • Die Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2027 (mit möglicher Verlängerung)

Informationen

Für weitere Details zu Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen kann die Geschäftsstelle der Organisation kontaktiert werden.

Start neuer Fördermaßnahmen für Überschuldungsverwalter/innen
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Kontakt

Überschuldungsstelle
0471 945 562