Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Anexo IX

Import von Wein und Getränken nach Brasilien

Für den Import von Wein und Getränken nach Brasilien ist seit 1. November 2019 die Bestätigung des Formulars Anexo IX vonseiten der Handelskammer notwendig, wobei vorgesehen ist, dass dem Anexo IX ein Analysezertifikat eines akkreditierten Prüflabors beigelegt wird.

Folgende Subjekte sind ermächtigt diese Art von Bestätigungen für Brasilien auszustellen:

  • Die italienischen Handelskammern (Formular Anexo IX – für den Ursprung)
  • Die akkreditierten Labors, welche im Verzeichnis SISCOLE (externe Seite) aufscheinen

Das Formular Anexo IX sieht inhaltlich folgende Erklärung vor:

"The abovementioned producing or bottling establishment works in the country with the activities of production or bottling or both and the products specified above meet the national identity and quality standards and are fit for consumption in the internal market."

Die Bestätigung vorstehender Erklärung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Handelskammer, welche, zur Erleichterung der Handelstätigkeit italienischer Produkte nach Brasilien, die Bestätigung des Anexo IX unter folgenden Bedingungen tätigt:

  • vorausgegangene Ausstellung eines nicht-präferenziellen Ursprungszeugnisses;
  • ausdrückliche Erklärung bezüglich Produktion und Qualitätsstandards
  • Kopie des Analysezertifikats eines akkreditierten Analyselabors
  • Kopien der Verkaufsrechnungen, die für die Produkte im letzten Quartal in Italien und/oder in der EU ausgestellt wurden

Falls zudem ein Sichtvermerk auf dem Analysezertifikat des Prüflabors beantragt wird, bringt die Handelskammer einen Sichtvermerk auf Hinterlegung an.

Anexo XI (Charakteristik und Regionalität)

Die brasilianische Gesetzgebung sieht zudem ein zusätzliches Dokument vor: Anexo XI (offizielles Nachweis-Formular von Charakteristik und Regionalität alkoholischer Getränke, Weinen und Derivaten aus Weintrauben für den Import nach Brasilien).

Die Ausstellung des Anexo XI steht vom MIPAAF - Ministero delle politiche agricole alimentari e forestali (externe Seite) autorisierten benannten Kontrollstellen zu.

Ein Anexo IX beantragen (als Sichtvermerk/visto)

Voraussetzung ist die Verwendung der digtialen Unterschrift und die Registrierung bei Telemaco & Cert'o: Anleitung (PDF 1042 kB - Text & Screenshots).

Die telematische Beantragung erfolgt ausschließlich über das Portal Cert'o (Portal von Infocamere - Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern), indem Sie "Richiesta Visti - Autorizzazioni - Copie certificato" wählen und dem Grundformular (modello base) folgende Dokumente beifügen:

  • Antrag um Anexo IX, digital signiert vom gesetzlichen Vertreter
  • Formular Anexo IX (PDF 160 kB)
  • Kopie des Analysezertifikats ausgestellt von einem akkreditierten Analyselabor
  • Kopien der Verkaufsrechnungen, die für die Produkte im letzten Quartal in Italien und/oder in der EU ausgestellt wurden
  • Kopie des Ursprungszeugnisses

Kosten

  • Anexo IX
    3 EUR pro Anexo IX
  • Legalisation - Beglaubigung der Unterschrift - obbligatorisch für Anexo IX
    3 EUR pro Legalisation
  • Sichtvermerk auf dem Analysezertifikat (fakultativ)
    3 EUR pro Dokument

Gesetzgebung – Anexo IX

Brasilianische Gesetzgebung N°67 vom 5 November 2018:
die Gesetzgebung regelt den Import nach Brasilien von Wein und Getränken, inklusive der entsprechenden Etikettierung (PDF - 8.310 kB)

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