Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Garantieleistung

Die Garantieleistung erfolgt gemäß neuem nationalem Abkommen (PDF 400 kB) an die jeweilige Agentur der Agenzia Generali Italia S.p.A. (externe Seite).

1. Warenwert bis zu 8.334 EUR

  • Überweisung des Mindestbetrages von 56 EUR
  • Zahlungsgrund: Carnet ATA, Name des Betriebs bzw. Antragstellers

2. Warenwert über 8.334 EUR (bis zu einem Warenwert von 200.000 EUR eines einzelnen Carnets oder des kumulierten Warenwertes der im Kalenderjahr ausgestellten Carnets)

  • Überweisung von 0,675% des Warenwertes
  • Zahlungsgrund: Carnet ATA, Name des Betriebs bzw. Antragstellers

3. Obligatorische Versicherungspolizze wenn:

  • Warenwert über 200.000 EUR (bezüglich eines einzelnen Carnets oder des kumulierten Warenwertes der im Kalenderjahr ausgestellten Carnets) - "Valore merci varie"
  • Antragsteller nicht im Handelsregister der italienischen Handelskammern eingeschrieben
  • Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Provinzen und Einschreibungen in mehreren italienischen Handelskammern - "Impresa plurilocalizzata1"
  • Unternehmen unter Geschäftsaufsicht, Unternehmen unter außerordentlicher Verwaltung oder Unternehmen im Konkursverfahren - "Impresa in amministrazione controllata, straordinaria o soggetta ad altri provvedimenti similari"
  • Edelmetall-Produkte/prodotti orafi 0,3375% auf 50% des Warenwertes
1 Eine Ausnahme kann gewährt werden, wenn sich das Unternehmen durch eine Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes verpflichtet die Carnets bei einer einzigen Handelskammer zu beantragen, und dies allen anderen Handelskammern mitteilt, bei denen das Unternehmen Hauptsitze oder Betriebsstätten hat. (Notorietätsakt - digital signiert oder mit Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters)

 

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