Freiverkaufsbescheinigung
Die Freiverkaufsbescheinigung (attestato di libera vendita) ist ein Dokument, welches einige Staaten verlangen um sicherzustellen, dass bestimmte importierte Waren im Herkunftsland und im Ausland frei verkäuflich sind und daher den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes entsprechen.
Die Bescheinigung der Handelskammer stellt keine Ermächtigung zur Vermarktung dar, sondern basiert auf der Erklärung des Unternehmens, sowie Handels- und Verkaufsunterlagen des letzten Trimesters, dass die gegenständlichen dort zu importierenden Produkte der nationalen Gesetzgebung und den EU-Bestimmungen entsprechen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften vermarktet werden.
Zertifikate des Gesundheitsministeriums
NB: Die Freiverkaufsbescheinigungen der Handelskammer ersetzen keinesfalls Zertifikate des Gesundheitsministeriums für bestimmte Warenkategorien, wie z.B.:
- medizinische Geräte und medizinisch-chirurgische Hilfsmittel
- kosmetische Produkte
- Biozide (Desinfektionsmittel, Schutzmittel und sonstige Biozide)
- Nahrungsergänzungsmittel, bereicherte Lebensmittel, Milchnahrung, glutenfreie Speisen, Babymilch, besondere Nahrungsmittel
- Medikamente (Zertifizierung von pharmazeutischen Produkten)
- Produkte und Tiere, die sanitären Zeugnissen zur Ausfuhr unterliegen
Eine Freiverkaufsbescheinigung beantragen
Voraussetzung ist die Verwendung der digitalen Unterschrift und die Registrierung bei Telemaco & Cert'o: Anleitung (PDF 1042 kB - Text & Screenshots).
Die telematische Beantragung erfolgt ausschließlich über das Portal Cert'o (Portal von Infocamere - Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern), indem Sie "Richiesta Visti - Autorizzazioni - Copie certificato" wählen und dem Grundformular (modello base) folgende Dokumente beifügen:
- Antrag auf Freiverkaufsbescheinigung, digital signiert vom gesetzlichen Vertreter
- Liste der eigenen Produkte, als einspaltige digital signierte Excel Tabelle (.p7m), template
- Liste der wichtigsten italienischen und ausländischen Kunden
- Einige Kopien der Verkaufsrechnungen, die für die Produkte im letzten Quartal in Italien und/oder in der EU ausgestellt wurden
Kosten
- Freiverkaufsbescheinigung (attestato di libera vendita)
3 EUR pro Freiverkaufsbescheinigung (attestato di libera vendita) - Legalisation (visto ex-UPICA) - obbligatorisch bei Freiverkaufsbescheinigung
3 EUR pro Legalisation