Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Ergänzende Schutzzertifikate

Das „ergänzende Schutzzertifikat“ (CCP) ist ein Titel, der die Laufzeit eines Patentes für spezifische Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel verlängert. Der Hauptzweck dieses zusätzlichen Schutzes ist es, die Zeit zwischen dem Tag der Patentanmeldung und jenem der Genehmigung für die Markteinführung des Produktes wiederzuerlangen.

Während dieses Zeitraumes kann der Patentinhaber sein Patent wirtschaftlich nicht nutzen. Um diese Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel zu vermarkten, ist eine spezielle Genehmigung für die Bereitstellung des Produktes (AIC) erforderlich. Diese wird nach einer Reihe von Prüfungen und Kontrollen, die in der Regel einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, von den zuständigen staatlichen Behörden (z.B. AIFA, Gesundheitsministerium) freigegeben.

Das ergänzende Schutzzertifikat hat dieselbe Wirkung wie ein Patent, seine Laufzeit ist aber auf maximal fünf Jahre begrenzt. 

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