Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Reaktion

Musterbriefe

Betroffene wissen oft nicht, wie sie auf die Zahlungsaufforderungen und nachfolgenden Mahnschreiben reagieren sollen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich als sinnvoll erweisen kann, einen eingeschriebenen Brief mit Rückantwort zu verfassen, in dem man erklärt, Opfer einer Irreführung zu sein und demnach keinerlei Absicht zu haben, eine Dienstleistung zu erhalten; außerdem soll man sich vorbehalten, seinen Rechtsbeistand bei weiteren Belästigungen zu Rate zu ziehen und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen.

Musterbriefe

Allerdings kann dies keine Garantie sein, denn solche Briefe werden oft ignoriert, bzw. bewirken oftmals keinen Verzicht auf die Forderungen. Sie können dem Absender jedoch als Sicherheit, bzw. als Beleg dienen, die Forderung an sich bestritten zu haben.

Unter Umständen kann man zunächst die Zahlungsaufforderungen dieser Unternehmen auch unbeantwortet lassen. Es gibt Fälle, in denen es die Unternehmen nach mehreren unbeantworteten Schreiben unterlassen haben, die Betroffenen weiter zu belästigen. Meist werden die Rechnungen und Zahlungsaufforderungen bzw. Mahnungen ohne Rückantwortschein mittels Post versandt, sodass die irreführenden Unternehmen keinerlei Beleg für deren Erhalt haben.

ACHTUNG SEHR WICHTIG

Sollte jedoch ein von einem Gericht versendeter Zahlungsbefehl oder ein europäischer Zahlungsbefehl einlangen, muss dieser umgehend beantwortet werden, da sonst die Frist für den evtl. Widerspruch verstreicht und dies als stillschweigende Annahme der Forderung angesehen wird. Wenden Sie sich in solchen Fällen sofort an einen Rechtsbeistand.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Handelskammer natürlich gerne zu Verfügung. Andere Ansprechpartner sind:

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Kontakt

Irreführende Geschäftspraktiken

Dr. Ivo Morelato

0471 945 629