Bestätigung finanzielle Parameter
Ausstellung der Bescheinigung über die Verfügbarkeit der erforderlichen Geldmittel für die Anforderung der Aufenthaltsgenehmigung
Die im Ausland wohnhaften Nicht-EU-Bürger, welche beabsichtigen, in der Provinz Bozen eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, müssen:
- bei der Handelskammer die finanziell-wirtschaftlichen Parameter beantragen (siehe Vordruck);
- eine Person, welche ordnungsgemäß in Italien wohnhaft ist (EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger mit regulärer Aufenthaltsgenehmigung) schriftlich beauftragen, in seinem Auftrag den Antrag vorlegen zu können (Bevollmächtigte).
Die Kriterien für die Festlegung der Parameter sind von der Art der Tätigkeit abhängig; die Parameter wurden festgelegt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 150 vom 26.11.2012.(PDF 3,85 MB)
Frist des Verwaltungsverfahrens
30 Tage ab Eingang des Antrages
Verantwortlicher für das Verwaltungsverfahren
Dr. Martin Ferrari
Vordrucke
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