Trägerdienste, Frachtumschlag
Unternehmen, welche auch mit Hilfe mechanischer oder oder mit technologischer Ausrüstung, einschließlich der vorbereitenden und ergänzenden Tätigkeiten zum Waren- und Produktverkehr, eine der folgenden Tätigkeiten ausüben, werden mit der Tätigkeit Gepäcksträger im Handelsregister eingetragen:
- Gepäcksträger
- Trägerdienste und Wiegen bei Lebensmittelmärkten
- Trägerdienste bei den Bahnhöfen
- Trägerdienste beim Zollamt
- allgemeine Trägerdienste
- Begleitung von Tieren
- Trägerdienste, welche von Genossenschaften bei Häfen ausgeübt werden.
Die Ausübung der Tätigkeit verlangt die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginnes an das Handelsregister.
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