Ablauf der schriftlichen Prüfung, Fragen und Bewertungskriterien
Schriftliche Prüfung - Makler für Immobilien und Makler mit entgeltlichem Auftrag für die Bereiche Immobilien und Betriebe
Die Prüfungskommission beschließt für jede Prüfungssession die Art und Anzahl der Fragen für die zwei Abschnitte sowie die Bewertungskriterien.
Zeit für die Beantwortung der Fragen: 50 Minuten
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungen einen Durchschnitt von mindestens sieben Zehnteln und in jeder einzelnen Prüfung mindestens sechs Zehntel erzielt hat.
Schriftliche Prüfung für Vermittler für Waren
Die Prüfungskommission beschließt für jede Prüfungssession die Art und Anzahl der Fragen sowie die Bewertungskriterien.
Zeit für die Beantwortung der Fragen: 25 Minuten
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in der schriftlichen Prüfung einen Durchschnitt von mindestens sieben Zehnteln erzielt hat.
Ablauf der Prüfung
Die Verwendung von jeglichen Unterlagen, Gesetzestexten ist verboten, ebenso Gesprächen zwischen den Kandidaten, bzw. Mobiltelefone. Wird ein Schmierblatt benötigt, darf ausschließlich das von der Kommission ausgehändigte verwendet werden und ist am Ende der Arbeit zusammen mit der Prüfungsarbeit abzugeben. Während der Prüfung ist den Kandidaten das Verlassen des Saals – außer bei objektiv nachgewiesener Notwendigkeit – nicht gestattet.
Auf den Prüfungsarbeiten darf kein Name oder sonstige Kennzeichnungen geschrieben werden; der Name und das Geburtsdatum dürfen ausschließlich auf einen speziell ausgehändigten Zettel geschrieben werden, der von den Kandidaten in ein ebenfalls ausgehändigtes Briefkuvert gegeben werden muss, das zugeklebt wird. Dieses Briefkuvert muss nach Beendigung der Prüfungsarbeit zusammen mit dem Fragebogen in ein großes Kuvert gegeben werden, das ebenso zugeklebt wird. Auch auf diesen beiden Kuverts darf nirgends ein Name oder eine sonstige Kennzeichnung geschrieben stehen.
Sollte ein Kandidat/eine Kandidatin gegen diese eben genannten Anweisungen verstoßen oder sonst wie beim sog. „Schwindeln“ erwischt werden, wird die gesamte Arbeit als ungültig erklärt und die Prüfung wird als nicht bestanden gewertet.
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