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Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zum Thema "gewerbliche Schutzrechte". Nationale Gesetzgebung (Gesetze, Dekrete und Rundschreiben vom UIBM) Internationale Gesetzgebung (internationale Vereinbarungen und Abkommen, europäische Richtlinien und Verordnungen)…
Nationale Muster und Modelle (UIBM) Datenbank der nationalen Hinterlegungen Internationale Muster und Modelle (WIPO) Hague Express Database   Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EUIPO) eSearch plus Andere Datenbanken für Muster und Modelle DesignView (Recherchemöglichkeit für…
Der "Hersteller", welcher auf dem Staatsgebiet Elektro- und Elektronikgeräte mittels Fernabsatz liefert und nicht im Staatsgebiet niedergelassen ist, trägt sich persönlich oder durch einen Bevollmächtigten im Sinne des Art. 30 in das Nationale Register ein. In diesem Falle ist der Bevollmächtigte…
Mindestzielvorgaben für die Verwertung (Art. 8) Die „Hersteller“ müssen die im Anhang V der G.V. 49/2014 vorgesehenen Mindestzielvorgaben für die Verwertung erreichen.
Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie eine Markenrecherche durchführen. Wenn Sie wissen möchten, ob innerhalb von Italien bereits Markenschutzrechte Dritter bestehen, müssen Sie in der Recherche alle drei Wege berücksichtigen, über die ein Markenschutz in Italien erlangt werden kann:…
Besteht die Absicht, eine Erfindung zum Patent anzumelden, sollte zuallererst mittels einer Patentrecherche überprüft werden, ob die eigene Erfindung tatsächlich neu ist. Angesichts der großen Zahl der weltweit eingereichten Patentanmeldungen ist es ratsam, bereits in einer frühen Entwicklungsphase…
Mit Dekret Nr. 185 vom 25. September 2007 wurde das Nationale Register jener Subjekte ins Leben gerufen, welche zur Finanzierung der Bewirtschaftungssysteme der Elektro- und Elektronik-Altgeräte verpflichtet sind. Zur Eintragung in das Register sind die im Sinne des Art. 4, Abs. 1, Buchst. g) des…
Identifizierungshinweis des „Herstellers“ und Symbol (Art. 28) Innerhalb 9. Oktober 2014 (Art. 40) muss der „Hersteller“ auf die Elektro- und Elektronikgeräte die in Verkehr zu bringen sind, einen Hinweis anbringen womit eindeutig festgestellt werden kann, dass die Elektro- und Elektronikgeräte…
Um die Wartung, Nachrüstung und Reparatur sowie die Vorbereitung für die Wiederverwendung und Behandlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu erleichtern, stellen die Hersteller den Behandlungs- und Recyclinganlagen sowie den ermächtigten Wiederwertungsstellen kostenlose Informationen über die…
Die „Hersteller“ können, zum Zeitpunkt der Bereitstellung eines Elektro- und Elektronikgerätes auf dem nationalen Markt, den Beitrag für die Bewirtschaftungskosten des künftigen Abfalles ausweisen, indem derselbe, auf den Verkaufsrechnungen gegenüber den Vertreibern, getrennt angeführt wird. Das…