Chamber of Commerce of Bolzano

Datenbank über die Verkaufsdaten von F-Gasen

Übermittlung der Verkaufsdaten ab 24. Juli 2019

 

Unternehmen, die an Endverbraucher:

  • fluorierte Gase oder
  • nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die diese Gase enthalten,

verkaufen, müssen sich vorab in der Datenbank registrieren.

Registrierung in der Datenbank

Seit 10. Juni 2019 ist das Verfahren für die Registrierung auf dem Portal https://bancadati.fgas.it zugänglich. Im Antrag um Eintragung muss das Unternehmen die Betriebsstätten angeben, die als Verkaufsstellen tätig sind und die Personen (auch externe Personen des Unternehmens) angeben, die für die Übermittlung der Daten berechtigt sind.
Die berechtigten Personen erhalten im Anschluss per E-Mail die Zugangsdaten.

Die Eintragung erfolgt telematisch über die Benutzeroberfläche zum Ausfüllen der Anträge auf dem Portal https://bancadati.fgas.it mittels SPID oder digitaler Unterschrift lautend auf den Namen einer Person des Unternehmens, die im Handelsregisterauszug aufscheint.
Es ist nicht möglich Dritte zu beauftragen.

Für die Registrierung fallen Sekretariatsgebühren in Höhe von 21,00 € und Stempelgebühren in Höhe von 16,00 € an. Für Änderungen an der Eintragung sind Sekretariatsgebühren in Höhe von 9,00 € zu entrichten.
Die Zahlungen können mit Kreditkarte oder pagoPA durchgeführt werden.

Mitteilungen an die Datenbank

Die Meldepflicht der Verkaufsdaten beginnt mit 24. Juli 2019.

Ab 24. Juni 2019 ist es möglich auf die Datenbank zuzugreifen, um die Funktionsweise des Systems zu testen: bis 25. Juli 2019 können keine Daten übermittelt werden.

Die Mitteilungen erfolgen telematisch über das Portal https://bancadati.fgas.it mittels SPID, digitaler Unterschrift oder der bei Registrierung erhaltenen Zugriffsdaten.

Die Daten über die Verkäufe von F-Gasen müssen „zum Zeitpunkt des Verkaufs“ mitgeteilt werden.
Die Daten über die Verkäufe von Einrichtungen können zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung übermittelt werden.

Dateneingabe und Mitteilung können durch ein geeignetes telematisches Verfahren oder massiv durch das Hochladen von Dateien im Format xls oder xml erfolgen.
Es sind keine Sekretariatsgebühren zu entrichten.

Weitere Informationen

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