Chamber of Commerce of Bolzano

Technische Zentren

Technische Zentren für die Eichung der analogen, digitalen und intelligenten Fahrtenschreiber

Autorisierung - neue Anfrage, Erweiterung, Änderung

  • Einheitlicher Vordruck - technisches Zentrum für Installation / Eichung / Reparatur / Erweiterung / Änderung
  • Eigenbestätigung bezüglich der Mindestanforderung zur Erbringung des Nachweises eines guten Leumunds vom rechtlich Verantwortlichen (siehe Art. 85 des Legislativdekretes 159/2011), vom verantwortlichen Techniker und von jedem einzelnen Techniker
  • Ersatzerklärung über den Besitz der Voraussetzungen der Antimafia-Bestimmungen (Art. 89 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nummer 159/2011) von den rechtlich Verantwortlichen, den anderen Subjekten, wie sie vom Art. 85 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 159/2011 spezifisch vorgesehen sind und vom verantwortlichen Techniker
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde im Sinne des Art. 47 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nummer 445 vom 28. Dezember 2000, mit der Verpflichtung zur Geheimhaltung, die Änderungen des Technischen Zentrums mitzuteilen, zur Geheimhaltung des PIN, zur Anzeige bei den Behörden bei Verlust oder Diebstahl von Zangen-/Punzen-Einsätzen, Werkstattkarten und Siegeln, keiner Beteiligung an Unternehmen, die Tätigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs ausüben
  • Eigenbestätigung bezüglich der Mindestanforderung zur Erbringung des Nachweises eines guten Leumunds des Verantwortlichen Technikers und von jedem einzelnen Techniker (Änderung technisches Personal)

Anlagen

  • Installation, Aktivierung, Justierung, Eichung und Reparatur, Punkte A) und B) des einheitlichen Vordrucks
  • Installation und Aktivierung der intelligenten Fahrtenschreiber jeder Generation, Punkt C) des einheitlichen Vordrucks
  • Erweiterung der Autorisierung für intelligente Fahrtenschreiber der neuen Generation, Punkt D) des einheitlichen Vordrucks
  • Erweiterung der Autorisierung nur für Justierung, Eichung und Reparatur der digitalen / intelligenten Fahrtenschreiber jeder Generation, Punkt E) und E1) des einheitlichen Vordrucks
  • Erweiterung der Autorisierung für analoge Fahrtenschreiber, Punkt F) des einheitlichen Vordrucks
  • Beibehaltung der Autorisierung aufgrund der Änderung des Betriebssitzes, Punkt G) des einheitlichen Vordrucks
  • Beibehaltung der Autorisierung aufgrund anderer Änderungen (Personal, Messgeräte usw.), Punkt H) des einheitlichen Vordrucks

Zahlung

  • Installation, Eichung und Reparatur - Punkt A), B) und C) des einheitlichen Vordrucks:
    Zahlung von 370,00 €  und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)
  • Erweiterung - Punkt D), E) und F) des einheitlichen Vordrucks:
    Zahlung von 260,00 €  und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)
  • Änderungen - Punkt G) und H) des einheitlichen Vordrucks:
    Zahlung von 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)

Autorisierung - Zusammenlegung des technischen Zentrums für digitale Fahrtenschreiber mit analoge Fahrtenschreiber

Zahlung

  • Zahlung von 260,00 €  und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)

Autorisierung - Änpassung der Autorisierung des technischen Zentrums für analoge Fahrtenschreiber

Zahlung

  • Zahlung von 260,00 €  und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)

Autorisierung - Erneuerung

  • Erneuerung Autorisierung technisches Zentrum mit der Verpflichtung zur Anpassung an das D.M. 23.2.2023 (Eichung / Reparatur)
  • Vordrucke der Eigenbestätigungen und Ersatzerklärungen siehe unter Punkt "Autorisierung - neue Anfrage, Erweiterung, Änderung"

Zahlung

  • Zahlung von 185,00 €   und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)

Werkstattkarte - Erste Ausgabe / Erneuerung / Austausch

Dokumente

  • Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben (1. Ausgabe, Erneuerung oder Austausch).
    Hinweis: Für die technischen Zentren, die die Verlängerung der Genehmigung für den Betrieb mit intelligenten Fahrtenschreibern erhalten haben, umfasst die Auswahl auf dem Vordruck sowohl die Punkte 2 als auch 3 im Zusammenhang mit den Tätigkeiten mit verschiedenen Arten von Fahrtenschreibern;
  • leserliche Kopie der gültigen Identitätskarte, des Reisepasses oder eines anderen vom Gesetz anerkannten Dokumentes, welches die Identität des Firmeninhabers oder seines gesetzlichen Vertreters, bescheinigt;
  • leserliche Kopie der gültigen Identitätskarte, des Reisepasses oder eines anderen vom Gesetz anerkannten Dokumentes, welches die Identität des Technikers, bescheinigt;
  • Bestätigung über die erfolgte Einzahlung der Sekretariatsgebühren bzw. der Postspesen für die Zustellung der Karte, falls beantragt;
  • Kopie der Anzeige bei der Polizeibehörde im Falle von Verlust oder Diebstahl.

Zusätzliche Dokumente für die erste Ausgabe

  • Dokumentation in geeigneter Form, welche die entsprechenden technischen Kenntnisse eines jeden einzelnen verantwortlichen Technikers bzw. Technikers bescheinigt

Bei abgelaufener Fälligkeit, bei Erneuerung oder Austausch muss die Werkstattkarte der Handelskammer zurückgegeben werden. Dieselbe ist auch dann zurückzugeben, sollte die Werkstatt jene Anforderungen nicht mehr erfüllen, welche für dessen Ausgabe erforderlich waren. Sollte der verantwortliche Techniker bzw. Techniker nicht mehr als Beschäftigter der autorisierten Werkstatt tätig sein, so ist die Werkstattkarte ebenfalls der Handelskammer zurückzugeben.

Zahlung - Kosten für jede einzelne Werkstattkarte

  • 37,00 € bei der 1. Ausgabe, bei Erneuerung und bei Austausch wegen Verlust oder Diebstahl
  • 17,00 € bei Schadhaftigkeit nach 6 Monaten ab Ausstellungsdatum
  •   3,17 € Postspesen für die Zustellung der Werkstattkarte
  • mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)

Abgabe des Antrages

 
Achtung: Die von öffentlichen Verwaltungen ausgestellten Bescheinigungen, die den Personenstand, persönliche Eigenschaften und Fakten bestätigen und keinen Änderungen unterliegen, haben unbeschränkte Gültigkeit. Die anderen Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum, wenn Gesetze oder Reglements keine längere Gültigkeit vorsehen (Art. 41 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000).
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