Chamber of Commerce of Bolzano

Haftpflichtversicherung für Risikosportler kann Südtiroler Gesundheitswesen entlasten

Data: 
Monday, 05 January 2015
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In Südtirol fallen jährlich unzählige Rettungseinsätze für Personen an, die sich bei der Ausübung von Risikosportarten verletzen. Allein 2013 wurden laut Landesgesundheitsbericht von den Südtiroler Landesrettungsverbänden 62.215 Einsätze durchgeführt und dabei 63.694 Personen transportiert. Die Kosten dieser Einsätze sowie die anschließenden Behandlungskosten in den Krankenhäusern werden gänzlich von der öffentlichen Hand und damit vom Steuerzahler bezahlt. Mit einer Haftpflichtversicherung für Risikosportler könnte dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden und das öffentliche Gesundheitswesen entlastet werden.

Dem Südtiroler Gesundheitswesen stehen wegen der notwendigen Sparmaßnahmen große Reformen bevor, die sicherstellen müssen, dass es auch in Zukunft finanzierbar bleibt. In diesem Reformprozess sollte auch darüber nachgedacht werden, ob es wirklich Aufgabe der öffentlichen Hand ist die hohen Rettungs- und Behandlungskosten bei Unfällen von Freizeitsportlern zu tragen. So ist die Notaufnahme in den Südtiroler Krankenhäusern im Winterhalbjahr zu den Wochenenden regelmäßig mit vielen verletzten Skifahrern stark überlastet.
Seit Jahrzehnten ist beim Autofahren eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Ein verpflichtender Versicherungsschutz könnte auch für Risikosportarten vom Gesetzgeber eingeführt werden und damit das Verursacherprinzip voll zum Tragen kommen. Wer sich freiwillig in Gefahr begibt und eine risikoreiche Sportart ausüben will, der soll die Kosten von Rettungseinsätzen und von notwendigen Behandlungen über eine Haftpflichtversicherung decken.
Auf den kanarischen Inseln wurde 2013 von der Regionalverwaltung gesetzlich festgelegt, dass Rettungseinsätze für Risikosportler nicht mehr vom öffentlichen Gesundheitswesen finanziert werden. In Zukunft sind laut Beschluss der „Generaldirektion für Sicherheit und Notfall der Kanarischen Regierung“ deshalb gewerbliche Anbieter von risikoreichen Sportarten sowie Privatpersonen verpflichtet eine spezielle Versicherung abzuschließen, welche die Rettungskosten übernimmt. Der Artikel 171 des kanarischen Regionalgesetzes von 2013 enthält die genaue Liste der von der Regelung betroffenen Sportarten: Tauchen, Langstrecken-Schwimmen, Windsurfen, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboard, Wakesurf, Jet-Ski, Boogie-Boarding, Surfen, Rafting, Hydro, Kanu, Rudern, Canyoning, Bungee-Jumping, Kite-Buggy, Quads, Klettern, Höhlenforschung, Mountainbiking, Motocross, Toto-Trial, Geländereiten, Skifahren, Snowboarden, Paraski, Snowbike, Ballonfahren, Fallschirmspringen, Base Jumping, Ultraleicht-Fluggeräte mit und ohne Motor, Paragleiten, Drachenfliegen und Parasailing.
Handelskammerpräsident Michl Ebner ist überzeugt: „Das Beispiel Kanarische Inseln zeigt, dass eine gerechte Versicherungsregelung bei Risikosportarten machbar ist. Deshalb sollte auch das Südtiroler Gesundheitswesen diesem Beispiel folgen und den Steuerzahler dadurch entlasten.“
Weitere Auskünfte erteilt das WIFO, Ansprechpartner Georg Lun, Tel 0471 945 708, E-Mail: georg.lun@handelskammer.bz.it.