Chamber of Commerce of Bolzano

Gewinnspiele

Mindestens 15 Tage vor Beginn des Gewinnspiels (zu verstehen als Beginn der Werbung dafür / vor der Veröffentlichung) muss das Unternehmen mittels des telematischen Dienstes „Prema online“ eine entsprechende Mitteilung, zusammen mit den erforderlichen Anlagen, an das Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung senden. Der Meldung müssen in digitaler Form und mit digitaler Unterschrift versehen das Reglement der Veranstaltung beigelegt werden, sowie die Bestätigung der geleisteten Kaution, die im Ausmaß von 100 Prozent des Wertes der ausgeschriebenen Preise, exklusiv Mehrwertsteuer, zu leisten ist. Das Reglement ist allen Interessierten zugänglich zu machen. Bei Abwicklung des Gewinnspiels über das Internet oder mittels Verwendung technischer Geräte, auch nur für die Ermittlung der Gewinner, muss der Veranstalter eine Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes des Herstellers der verwendeten Systeme/Geräte besitzen, die bestätigt, dass die Zufälligkeit des Gewinnspiels gewährleistet ist und keinesfalls von irgend jemandem beeinflusst werden kann.

Die Ermittlung der Gewinner (durch Ziehung, Verlosung beziehungsweise durch die Feststellung bewiesenen Geschicklichkeiten oder Fähigkeiten) muss unter der Aufsicht - je nach Wahl des Veranstalters - eines Notars oder des Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der territorial zuständigen Handelskammer, oder dessen Stellvertreters, erfolgen. Wird bei Gewinnspielen vom Veranstalter für die Beaufsichtigung der Ermittlung der Gewinner der Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Handelskammer Bozen gewählt, ist für dessen Teilnahme ein Antrag, schriftlich an die Handelskammer Bozen, Südtiroler Straße 60, oder mittels Fax an die Nummer 0471 945620 unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, zu richten. Aus organisatorischen Gründen ist die Anfrage möglichst früh zu stellen.

Die nicht zuweisbaren und von den Gewinnern nicht abgeholten Preise (im Unterschied zu den von den Gewinnern abgelehnten Preisen) müssen einer anerkannten No-Profit-Organisation übergeben werden. Eine Liste der anerkannten Non-Profit-Organisationen ist beim Präsidium der Autonomen Provinz Bozen erhältlich.

Kaution für Prämienveranstaltungen

Folgende drei Möglichkeiten sind vorgesehen:

  • Sicherheitsleistung in bar
    Hinterlegung in Form eines provisorischen Depots (nicht definitives Depot) entweder mittels Überweisung – Begünstigter: Staatsschatzamt des Staates von Bozen", IBAN IT95R0100003245210400000001 oder durch direkte Zahlung an das Staatsschatzamt des Staates von Bozen (bei der Banca d'Italia, Filiale in 39100 Bozen, Horazstraße 1).
    Der Zahlungsgrund muss folgende Angaben enthalten, die durch ein Leerzeichen unterbrochen werden:

    • Name des Unternehmens (oder Nachname und Vorname) des Hinterlegers (auch wenn er mit dem Auftraggeber identisch ist) - maximal 26 Zeichen

    • Einheitlicher Verwaltungskodex: V2KGIZ angeben, identifiziert das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (ehemals wirtschaftliche Entwicklung) - Generaldirektion für den Markt, Wettbewerb, Verbraucherschutz und technische Vorschriften - Abteilung X – Gewinnspiele

    • Name des Gewinnspiels - maximal 15 Zeichen

    • Steuernummer des Hinterlegers - maximal 16 Zeichen (anzugeben, falls nicht bereits im Überweisungsformat angegeben).

NB: Nach Beendigung des Gewinnspiels muss der Veranstalter selbst die notwendigen Schritte für die ‚Rückerstattung des Depots unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass provisorische Depots am 31. Dezember des Jahres verfallen, das auf das Jahr folgt, in dem sie eingerichtet wurden. Nach diesem Datum sehen die geltenden Vorschriften den automatischen Verfall des Betrags zugunsten des Staatshaushalts vor.

  • Bankbürgschaft (mit Stempelmarke und beglaubigter Unterschrift des Bürgen gemäß Vordruck des Ministeriums der wirtschaftlichen Entwicklung).
  • Versicherungsbürgschaft (mit Stempelmarke und beglaubigter Unterschrift des Bürgen gemäß Vordruck des Ministeriums der wirtschaftlichen Entwicklung).

Weitere Informationen

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