Beiträge Digitalisierung 2026

Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten zur digitalen und ökologischen Transformation durch die Gewährung von Verlustbeiträgen.

ACHTUNG: Der Anhang „Projektbeschreibung“ sollte idealerweise direkt im Excel-Format unterschrieben und hochgeladen werden. Eine Umwandlung in PDF ist nicht erforderlich.

Wofür werden Beiträge gewährt?
Die Ausschreibung gewährt Verlustbeiträge für den Erwerb von Technologien sowie für Beratungsleistungen und Weiterbildung (s. Art. 7 der Ausschreibung), die für die Umsetzung von Projekten im Einklang mit dem Piano Nazionale Transizione 5.0 und mit Schwerpunkt auf der Nutzung digitaler Technologien zur Förderung des ökologischen Wandels erforderlich sind.

Wer kann um Förderung ansuchen?
Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, die tätig und ordnungsgemäß im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und ihren Geschäftssitz im Einzugsgebiet der Handelskammer Bozen haben (s. Art. 4 der Ausschreibung).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Mittelausstattung insgesamt: 250.000 Euro
  • Höhe der Förderung: 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximaler Betrag der Förderung: 8.000 Euro
  • Mindestinvestition an förderfähigen Ausgaben: 3.000 Euro

Unternehmen mit Legalitätsrating und/oder im Besitz der Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter kann eine Prämie von 250 Euro gewährt werden, im Rahmen der in der Ausschreibung vorgesehenen Rücklage.

Wann kann ich für den Beitrag ansuchen?
Die Anträge können ausschließlich telematisch über die digitale Plattform RESTART vom 31. August 2026, 10:00 Uhr bis 2. September 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zugriff erfolgt durch Authentifizierung mittels digitaler Identität (SPID) 2. Stufe „natürliche Person“ oder nationaler Servicekarte (CNS) mit PIN der Vorrichtung oder der elektronischen Identitätskarte (CIE).

Wichtig: Sie können bereits im Vorfeld, ab dem 8. Juli 2026, 10:00 Uhr, die Beitragsgesuche und Dokumente auf der Plattform Restart vorbereiten.

Wie kann ich meinen Antrag einreichen?
Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART eingereicht werden. Es sind verschiedene Dokumente beizufügen, darunter das Beitragsgesuch, die Projektbeschreibung, die Eigenerklärung des Anbieters, Kostenvoranschläge, der Bericht zum Self-Assessment der digitalen Reife „Self i4.0“, durchgeführt in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung, und das Dokument zur Versicherungspolizze zur Deckung von Schäden durch Katastrophenereignisse.

ACHTUNG:

  • Der Anhang „Projektbeschreibung“ muss vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben werden.
  • Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an.

Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Ausgaben für:

  • Reise, Unterkunft und Verpflegung;
  • Unternehmenswebsites;
  • den Erwerb grundlegender IT-Technologien (z. B. PCs, Smartphones, Telefonzentralen, Notebooks, Tablets, nicht 3D-fähige Drucker), außer sie stehen in engem Zusammenhang mit dem Erwerb einer anderen in der Ausschreibung vorgesehenen Technologie;
  • den Erwerb von Web-Advertising- und/oder SEO-/SEM-Dienstleistungen;
  • spezialisierte Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der gewöhnlichen administrativen, betrieblichen oder geschäftlichen Tätigkeit, wie beispielsweise Beratungsleistungen in Steuer-, Buchhaltungs- und Rechtsangelegenheiten oder zur reinen kommerziellen Verkaufsförderung oder Werbung;
  • Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen für Anpassungen an gesetzliche Vorschriften.

Wie werden die Anträge bewertet?
Die Anträge werden im Rahmen eines bewertenden Schalterverfahrens in chronologischer Reihenfolge der Einreichung überprüft. Die Handelskammer Bozen überprüft die eingegangenen Anträge sowohl formell-verwaltungstechnisch als auch in Bezug auf die Übereinstimmung des Projekts mit den Zielsetzungen der Ausschreibung, den förderfähigen Ausgaben gemäß Art. 7 und den Anbietern gemäß Art. 6.

Ab wann können die Rechnungen ausgestellt werden?
Die Rechnungen für die förderfähigen Ausgaben können ab dem Datum der Einreichung des Antrags und bis zur Abrechnungsfrist ausgestellt werden. Auf jeder Rechnung muss der CUP-Kodex angegeben sein, der im Zuge der Gewährung des Beitrags zugewiesen und mitgeteilt wurde.

Sollten die Rechnungen vor der Zuweisung des CUP-Kodex ausgestellt worden sein, müssen sie gemäß Angaben in Fußnote 8 der Ausschreibung berichtigt werden.

Für die Rechnungen, die nach der Mitteilung des CUP-Kodex ausgestellt wurden und diesen nicht anführen, ist keine Berichtigung oder spätere Ergänzung des Ausgabenbelegs zulässig. Sie sind somit von der Berechnung der zulässigen Ausgaben ausgeschlossen.

Wann können die Abrechnungsunterlagen eingereicht werden?
Es gibt zwei Fristen für die Einreichung der Abrechnungsunterlagen:

  • 30. April 2027
  • 30. Juli 2027

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Digitales Unternehmen - PID
digital@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 664

Verwaltungstechnische Fragen
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