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Immobilien und Vermögensverwaltung
In diesem Abschnitt wird das Immobiliarvermögen der Körperschaft, die Mieteinnahmen sowie der Dreijahresinvestitionsplan in Immobilien veröffentlicht, welcher der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Dreijahresinvestitionsplan in Immobilien
- Dreijahresinvestitionsplan in Immobilien betreffend den Zeitraum 2017-2019 - Beschluss
- Dreijahresinvestitionsplan in Immobilien betreffend den Zeitraum 2018-2020 - Beschluss
- Dreijahresinvestitionsplan in Immobilien betreffend den Zeitraum 2019-2021 - Beschluss
- Dreijahresinvestitionsplan in Immobilien betreffend den Zeitraum 2020-2022 - Beschluss
- Dreijahresinvestitionsplan in Immobilien betreffend den Zeitraum 2021-2023 - Beschluss
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