Antragstellung
Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART ab 12. Januar 2025, 12.00 Uhr bis 30. Juni 2026, 12.00 Uhr eingereicht werden.
Es sind verschiedene Dokumente beizufügen:
- Beitragsgesuch - Das Gesuch muss mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehen sein (sofern nicht von der Pflicht befreit). Die Stempelmarke kann mittels Zahlschein F23 bezahlt werden: eine Kopie des Zahlscheines ist dem Antrag beizulegen. Als Alternative dazu müssen auf dem Gesuch die Nummer und das Datum der Stempelmarke eingetragen sein und der/die Antragstellende/r erklärt, diese Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren zu verwenden.
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge - Die Kostenvoranschläge dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2025 datiert sein und müssen von ordnungsgemäß befähigten Rechtssubjekten auf eigenem Briefpapier abgefasst werden (selbst verfasste Kostenvoranschläge sind unzulässig).
In den Kostenvoranschlägen müssen die Arbeitstage/-stunden der Berater angegeben werden. Für die Beratungsleistungen sind Ausgaben bis zu maximal 1.000 Euro pro Tag und bis zu maximal 125 EUR pro Stunde zulässig.
ACHTUNG: Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an.
- Die beizulegenden Dokumente - Gesuch, Projektbeschreibung, evtl. Zahlschein F23 - müssen vom Inhaber oder gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben werden.
- Die Kostenvoranschläge können digital vom Lieferanten oder vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
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