Für die Umstellung vom alten auf das neue Modell des Registers in Papierform gibt es eine Übergangsregelung, die nur bestimmte, nachfolgend angeführte Betreiber in Anspruch nehmen können.
Bis zum 12. Februar 2025
wird das Ein- und Ausgangsregister der Abfällen mit den (s.g. "alten")…
Mit Einführung des RENTRI ändern sich die Regeln für die Verwaltung der Ein- und Ausgangsregister. Die Bestimmungen wovon im Artikel 190 der G.V. 152/2006 ändern sich hingegen nicht in Bezug auf die zur Registerführung verpflichteten (und befreiten) Subjekte, die Möglichkeit für bestimmte Betreiber…
Das Dekret vom 4. April 2023, Nr. 59, sieht die Pflicht zur Übermittlung der im Abfallbegleitschein enthaltenen Daten über gefährliche Abfälle an RENTRI vor.
Welche Daten müssen übermittelt werden?
Die an das RENTRI zu übermittelnden Daten sind sämtliche im digitalen Abfallbegleitschein (…
Der digitale Abfallbegleitschein (xFIR) ist ein elektronisches Dokument, dessen Format durch die auf der RENTRI-Website veröffentlichten technischen Details definiert ist.
Ausstellung des digitalen FIR (xFIR)
Ab dem 13. Februar 2026* ist die Ausstellung des Abfallbegleitscheins (FIR) in…
Art. 13 des Gesetzesdekrets vom 31. Dezember 2025, Nr. 200, umgewandelt in Gesetz vom 27. Februar 2026, Nr. 26, hat die Verwendung des FIR in Papierform als Alternative zum digitalen Format gemäß Art. 7 des M.D. vom 4. April 2023, Nr. 59, bis zum 15. September 2026 verlängert.
Ausstellung…
Der Abfallbegleitschein (FIR) begleitet den Transport von Abfällen und wird vom Erzeuger oder Besitzer der Abfälle ausgestellt. Er wird von den an den verschiedenen Transportphasen beteiligten Akteuren für den jeweils zuständigen Teil, ergänzt und unterzeichnet.. Unbeschadet der Verantwortung…
Für die Eintragung ins RENTRI sind Sekretariatsgebühren und eine jährliche Eintragungsgebühr zu entrichten.
Sekretariatsgebühren
Die Sekretariatsgebühren sind in folgender Höhe zu entrichten:
10,00 € für jede Betriebsstätte
bei Einreichung des Antrags um Eintragung und für…
Im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit von RENTRI muss zwischen Bevollmächtigten, die im Namen der Ersterzeuger von Abfällen die in Titel III des Ministerialdekrets 59/2023 festgelegten Verpflichtungen erfüllen, und Beauftragten unterschieden werden. Was ist der Unterschied zwischen…
Bei Eintragung ins RENTRI muss der Betreiber die Betriebsstätten eingeben, in denen er seine Tätigkeit ausübt, und ein oder mehrere Ein- und Ausgangsregister führt.
Was versteht man unter Betriebsstätte?
Gemäß Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe a) des Dekrets vom 4. April 2023, Nr. 59…
Die Eintragung der verpflichteten Subjekte erfolgt mittels Akkreditierung auf der Internetplattform des RENTRI. Das Portal https://www.rentri.gov.it bietet mehrere Zugangsbereiche, über die die verschiedenen Akteure sich eintragen und ihre Verpflichtungen und Interessen gegenüber RENTRI…