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Dienststelle zur Überwindung der Überschuldung
Data:
Monday, 19 September 2016
Ora:
Sie sind Freiberufler und im Besitz der im Anhang näher geschilderten Voraussetzungen? Dann können Sie Dienstleistungen zur Überwindung der Überschuldungskrise bzw. Liquidierung des Vermögens des Schuldners anbieten.
Die Handelskammer richtet eine Dienststelle zur Überwindung der Überschuldung ein und beantragt die dafür notwendige Eintragung ins vorgesehene Register, um die eigene Dienstleistungspalette, sei es für Unternehmer als auch für Konsumenten, zu erweitern.
Zu diesem Zweck müssen Freiberufler welche im Besitz der, im Anhang näher geschilderten, Voraussetzungen sind, bestimmt werden. Diese sollen dann einzeln oder in Kooperation die Schuldner bei der Überwindung der Überschuldungskrise bzw. der Liquidierung des Vermögens unterstützen.