Chamber of Commerce of Bolzano

Download der Verfügungen

Nach Annahme des Antrags seitens der Sektion des Verzeichnisses erhält das Unternehmen auf das zertifizierte E-Mail-Postfach (PEC) eine erste Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens. Mit der genannten Mitteilung wird das Unternehmen ersucht, die Stempelgebühren in Höhe von 16,00 € und die Konzessionsabgaben (falls geschuldet) zu zahlen.

Für den telematischen Download ist eine regelmäßige Kontrolle des zertifizierten E-Mail-Postfachs (PEC) unbedingt erforderlich!

Um die Zahlung vornehmen zu können muss das Unternehmen in den eigenen Benutzerbereich auf der Internetseite des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe http://www.albonazionalegestoriambientali.it/Impresa/Login.aspx - Menüpunkt „Gebühren“ - einsteigen und eine der vorgegebenen Zahlungsmodalitäten auswählen (MAV, Kreditkarte, Telemaco-Pay, IConto).

Die Konzessionsabgaben in Höhe von 168,00 € (sofern geschuldet) können wie folgt eingezahlt werden:

  • mittels Homebanking an das auf die Agentur für Einnahmen laufende Postkontokorrent Nr. 8003 (falls dieser Dienst von der Bank angeboten wird); die Daten der erfolgten Zahlung müssen im Benutzerbereich Ihres Unternehmens auf dem Portal www.albonazionalegestoriambientali.it eingegeben und eine Kopie der Zahlungsbestätigung hochgeladen werden

oder

  • mittels des dafür vorgesehenen Posterlagscheins (mit 3 Abschnitten) auf dasselbe Postkontokorrent Nr. 8003 beim Schalter eines Postamtes. Auch in diesem Fall müssen die Daten der Zahlung auf dem Portal eingegeben und eine Kopie hochgeladen werden.

Wichtig! Die geschuldeten Beträge müssen innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der PEC-Mitteilung beglichen werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird die Sektion den eigenen Beschluss widerrufen und den Antrag im Sinne des Art. 9-bis, Abs. 4 des Beschlusses des Nationalen Komitees Nr. 2 vom 11. September 2013 archivieren.

Nach erfolgter Zahlung erhält das Unternehmen auf das zertifizierte E-Mail-Postfach (PEC) eine zweite Mitteilung, die darüber informiert, dass die Verfügung im eigenen Benutzerbereich auf der Internetseite des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe http://www.albonazionalegestoriambientali.it/Impresa/Login.aspx für den Download zur Verfügung steht.

Die Eintragungen, die Änderungen und die Erneuerungen der Eintragung sind ab dem Zustellungsdatum an die Betroffenen der entsprechenden Verfügungen gültig und wirksam.

Ab dem 2. April 2016 werden die Eckdaten der Eintragungs-, Änderungs-, und Erneuerungsverfügung wie oben angegeben festgelegt.

Wichtiger Hinweis!

An Bord der Fahrzeuge, die für den Abfalltransport ermächtigt sind, muss sich eine Kopie der Eintragungs-/Änderungsverfügungen befinden.

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